Katholische Kirche verschärft Corona-Maßnahmen | Kathpress, 23.07.2020

Diözesen setzen Vereinbarung mit Kultusministerium um – Darüber hinaus Maskenpflicht bei allen öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen außer in Vorarlberg

Wien (KAP) In allen katholischen Diözesen gelten ab Freitag wieder verschärfte Maßnahmen zum Schutz gegen eine Corona-Infektion, wie sie mit dem Kultusministerium am Dienstag vereinbart wurden. So wird ab morgen in allen Bundesländern bis auf Vorarlberg wieder die Maskenpflicht bei öffentlichen Gottesdiensten in geschlossenen Räumen eingeführt. Konkret haben die Diözesen dazu verfügt, dass man beim Betreten und Verlassen einer Kirche einen Mund-Nasenschutz tragen muss sowie immer dann, wenn man sich beim Gottesdienst frei bewegt. Das ist eine Verschärfung gegenüber der Vereinbarung mit dem Ministerium, die eine Maskenpflicht nur in Regionen mit gehäuften Coronafällen vorsieht bzw. bei Gottesdienstgemeinden mit vielen Rückkehrern aus Risikoländern.

In der Diözese Feldkirch gibt es aufgrund der geringen Infektionszahlen in Vorarlberg noch keine Verpflichtung zum Mund-Nasenschutz, wohl aber eine Empfehlung. Ausdrücklich wird von allen Diözesen das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter zu allen Personen eingemahnt, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Einige Diözesen empfehlen dafür das Markieren von Plätzen und Abständen etwa für den Kommuniongang. Sollte man den Mindestabstand auch kurzfristig nicht einhalten können, so schreibt beispielsweise die Diözese Eisenstadt das Tragen des Mund-Nasenschutzes vor.

In diesem Zusammenhang verweisen mehrere Diözesen ausdrücklich darauf, dass der Kommunionspender eine Maske zu tragen hat. Darüber hinaus entfällt bei der Kommunionspendung der liturgische Dialog „Der Leib Christi – Amen“, wie die Diözesen in ihren Verfügungen festhalten. Pflicht ist weiterhin das unverzügliche Desinfizieren oder Waschen, wenn es bei der Kommunionspendung zu einer Berührung gekommen ist.

In einigen Diözesen gibt es neben der Maskenpflicht beim Gottesdienst zusätzliche Maßnahmen und Empfehlungen für Gemeinden, wo vermehrt Personen aus Corona-Risikoländern an Gottesdiensten teilnehmen. Das können beispielsweise Tourismus- oder auch Wallfahrtsorte sein.

In allen Diözesen gilt darüber hinaus die Rahmenordnung der Bischofskonferenz. Sie enthält Hygienebestimmungen für Personen, die mit liturgischen Diensten beauftragt sind. Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und ein Willkommensdienst wird für alle Pfarren empfohlen. Flächen und Gegenständen, die oft berührt werden, sollen häufig gereinigt und desinfiziert werden. Das bestmögliche Durchlüften der Kirche nach dem Gottesdienst wird ausdrücklich betont. Weiterhin empfohlen ist die Handkommunion, die Mundkommunion ist aber nicht ausgeschlossen. Nach wie vor darf man sich zum Friedensgruß nicht die Hand reichen.

In der Rahmenordnung der Bischofskonferenz ist ausdrücklich vorgesehen, dass jede Diözese Verschärfungen für den diözesanen oder regionalen Bereich erlassen kann. Auf diese Weise ist es den Diözesen möglich, rasch auf problematische Entwicklungen bei den Corona-Infektionen zu reagieren. Das ist auch Anfang Juli durch die Diözese Linz geschehen, wo für das kirchliche Leben zunächst in einigen oberösterreichischen Bezirken und dann im gesamten Bundesland strengere Maßnahmen erlassen wurden.

Im Bereich der katholischen Kirche ist es in Österreich seit Ausbruch der Corona-Pandemie noch zu keiner Cluster-Bildung bei Neuinfektionen gekommen. Die kirchlichen Maßnahmen gegen die Pandemie wurden laufend der Situation angepasst und schrittweise gelockert, zuletzt im Zuge der Vollversammlung der Bischofskonferenz und den dort beschlossen und seit 20. Juli geltenden Maßnahmen. Die jetzigen Verfügungen der Diözesen sind erstmals wieder eine Verschärfung.

((ende)) PWU/GPU
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