Keck zum Tierschutzgesetz: Schwarzhandel unterbinden und TierschützerInnen stärken

SPÖ-Tierschutzsprecher kündigt Verbesserungen für Tiervereine und -heime sowie Initiativantrag zu privater Vermittlung an

Wien (OTS/SK) - „Durch die Tierschutznovelle gibt es endlich eine gesetzliche Handhabe gegen den Online-Handel mit Tieren, bei dem Tiere oft unter unwürdigen Bedingungen gehalten und gehandelt werden“, erklärte SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck anlässlich der medialen Debatte über das Tierschutzgesetz. Um zugleich TierschützerInnen in Vereinen und Pflegestellen in ihrer Arbeit zu unterstützen, soll es nun weitere Novellen geben. „Außerdem werde ich im Nationalrat einen Initiativantrag einbringen, der helfenden Privatpersonen die Vermittlung von Tieren in Not über das Internet ermöglicht“, so Keck. ****

Durch den Initiativantrag soll die öffentliche Vermittlung einzelner, individueller Tiere ab einem gewissen Alter erlaubt werden, wenn diese nicht mehr bei ihrem Halter bzw. ihrer Halterin bleiben können – etwa im Todes- oder Krankheitsfall. Das wird, so Keck, voraussichtlich im September erfolgen.

Laut geltendem Tierschutzgesetz müssen Tierschutzvereine und Tierschutzorganisationen, die in Österreich Tiere halten, in Zukunft eine (oder mehrere) bewilligte Haltungen haben. Für eine möglicherweise notwendige Umstellung bleibt noch viel Zeit. Bis zum 1. Juli 2018 kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder beim zuständigen Magistrat ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden. In dieser Übergangsfrist gelten bestehende Haltungen als bewilligt – in dieser Zeit ist ihnen also etwa die Tiervermittlung im Internet laut Tierschutzgesetz auch ohne Bewilligung erlaubt.

Um genau jene Vereine, Pflegestellen und Privatpersonen, die notleidenden Tieren helfen und diese weitervermitteln, von bürokratischen Hürden zu befreien, sind seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen außerdem Novellen der Tierhaltungsgewerbeverordnung und der Tierheimverordnung in Vorbereitung. Dabei soll es zu Erleichterungen für die Tiervereine kommen. „In Gesprächen mit den involvierten Partnern und Betroffenen suchen wir nach guten praxistauglichen Möglichkeiten, um die Fortführung ihrer wichtigen Arbeit zu garantieren“, so Keck. In den Verordnungen wird etwa klargestellt, welche räumlichen Voraussetzungen oder welches Wissen zur Haltung von Tieren vorhanden sein muss, um die Tiere vermitteln zu dürfen. Zugleich gelte es auch die österreichischen Tierheime zu entlasten und die Vermittlungsflut aus dem Ausland einzudämmen. Beim Schwarzhandel mit Tieren im Internet werden Tiere zum Teil unter unwürdigsten Bedingungen über große Distanzen transportiert. Diese Praxis müsste jedenfalls weiterhin unterbunden werden, wie Keck betont. (Schluss) ew/ph/mp

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01/53427-275
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