Kein Verfahren wegen Beschwerde des BMI über Florian Klenk

Wien (OTS) - In seiner gestrigen Sitzung hat der Senat 1 des Presserats über die Beschwerde des BMI wegen eines Artikels und eines Tweets von Falter-Chefredakteur Florian Klenk beraten. Der Senat hat entschieden, in diesem Fall kein Verfahren einzuleiten.

Die Vorgeschichte

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) kritisierte die Titelgeschichte „Das System Kickl“, erschienen in der Wochenzeitschrift „Falter“ 40/18. Darüber hinaus wurden auch noch verschiedene Twittermeldungen beanstandet, mit denen Florian Klenk, der Autor des Artikels, die Titelgeschichte angekündigt hatte. Abgestellt wurde dabei insbesondere auf die folgende Aussage Klenks (Tweet vom 2.10.2018): „Heute werde ich Akten veröffentlichen. Sie zeigen, wie sich Kickls General Goldgruber Kenntnis davon verschaffen wollte, welche verdeckten Ermittler es bei Burschenschaften gibt. Als Kickls Team keine detaillierte Auskunft bekam, kam es zur Razzia bei Chef-Ermittlerin Sibylle G.“

Das BMI hielt in seiner Beschwerde fest, dass „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk lediglich wegen allgemeiner Interviewanfragen und Fragen zu anderen Sachverhalten Kontakt mit dem BMI aufgenommen habe. Mit konkreten Vorhalten im Zusammenhang mit der Auskunft zu Ermittlungen wegen Rechtsextremismus bei Burschenschaften sei der betroffene Generalsekretär des BMI, Peter Goldgruber, nicht konfrontiert worden. Nach Meinung des BMI verstoße dies gegen Punkt 2.3 des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Beschuldigungen nicht erhoben werden dürfen, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person oder Institution einzuholen.

Zum beanstandeten Artikel hält der Senat fest, dass darin aus einem Aktenvermerk von Peter Gridling, dem Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), vom 29.01.2018 zitiert wird. Demnach habe Generalsekretär Peter Goldgruber verschiedene Fragen in Hinblick auf verdeckte Ermittlungen im Bereich Rechtsextremismus und Burschenschaften gestellt. Im Anschluss an die Zitate aus dem Aktenvermerk wirft Autor Florian Klenk die Frage auf, warum sich Goldgruber so detailliert über die verdeckten Ermittlungen im Burschenschaftermilieu erkundigen wollte. Klenk weist zunächst darauf hin, dass dies im Untersuchungsausschuss zum BVT zu klären sein werde. Danach stellt er die Vermutung an, dass die Informationen auch für einen Mitarbeiter im Kabinett des Innenministers von Interesse sein könnten, weil dieser selbst Mitglied bei einer Burschenschaft sei und auch als FPÖ-Mandatar im niederösterreichischen Landtag sitze; dort sei sein Chef Udo Landbauer, der genau zu dieser Zeit wegen der „NS-Liederbuchaffäre“ zurücktreten musste und nun wieder in Amt und Würden sei. Schließlich nimmt Florian Klenk auch noch auf die Hausdurchsuchung im BVT Bezug und verweist auf die Beschlagnahme der Extremismus-Dateien der zuständigen Beamtin.

Die medienethische Bewertung des Senats

Nach Ansicht des Senats ist für die Bewertung des Artikels der Umstand wesentlich, dass darin ein Thema von außergewöhnlichem öffentlichen Interesse behandelt wird. Berichte über Vorgänge im Innenministerium und über die – durchaus umstrittene – Hausdurchsuchung im BVT sind für die politische Debatte in Österreich und daher auch für die Allgemeinheit von höchster Relevanz. Das offenbar angespannte Verhältnis zwischen der Führung des BMI und dem Chef des BVT und die möglichen Gründe hierfür sind von außergewöhnlichem Interesse für die Öffentlichkeit, zumal die Geheimdienste zentral für die Sicherheit des Landes sind. Bei Berichten über bedeutsame demokratiepolitische Fragen muss die Presse- und Meinungsfreiheit besonders weit reichen.

Aus medienethischer Sicht hält es der Senat für legitim, dass ein Autor, der eine längere Reportage über das BMI, den Innenminister und die Vorgänge rund um die BVT-Affäre verfasst und Zusammenhänge zwischen der FPÖ, dem Kabinett des BMI und Burschenschaften erläutert, Vermutungen in den Raum stellt, dass eine Anfrage zu verdeckten Ermittlungen zu Rechtsextremismus und Burschenschaften aus parteipolitischen Motiven erfolgt sein könnte. Nicht nur die Vorgänge im BMI und beim BVT, sondern auch der Aktenvermerk und dessen Interpretation sind von hoher politischer Brisanz, so der Senat weiter. Dass der im Artikel zitierte Aktenvermerk des BVT-Chefs echt ist, wird auch vom BMI nicht bestritten.

Hinzu kommt, dass die Schlussfolgerungen Klenks auch als Kommentierung von politischen Vorgängen zu werten sind. Die Senate des Presserats betonen regelmäßig, dass die Meinungsfreiheit bei Kommentaren großzügig zu interpretieren ist. Dieser Grundsatz hat grundsätzlich auch für Kommentierungen von politischen Vorgängen im Rahmen einer groß angelegten Reportage zu gelten. Selbst wenn Goldgruber versichert, die – seiner Erinnerung nach allgemein gehaltenen – Fragen an Gridling zum Thema Rechtsextremismus lediglich im Zusammenhang mit der Sitzung des „Nationalen Sicherheitsrats“ des Parlaments gestellt zu haben, erscheint die Sichtweise und die Bewertung Klenks nicht vollkommen abwegig. Eine Beschränkung des Freiraums von Journalistinnen und Journalisten bei der Kommentierung von Themen, die für die Öffentlichkeit von derartiger Bedeutung sind, hielte der Senat abträglich für den politischen Diskurs.

Für den Standpunkt des Senats spricht zudem der Umstand, dass die Fragen von Goldgruber an Gridling zu Rechtextremismus-Ermittlungen auch ein wichtiges Thema im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum BVT waren. Peter Goldgruber und Peter Gridling nahmen zu der Situation unterschiedlich Stellung. Ihre Wahrnehmungen wiesen eine große Diskrepanz auf: Während Goldgruber bestritt, nach verdeckten Ermittlern im Umfeld von Burschenschaften gefragt zu haben, betonte dies Gridling. Wenn selbst die unmittelbar Beteiligten eine Situation konträr beschreiben, ergibt sich nach Auffassung des Senats für den Autor zwangsläufig ein gewisser Spielraum für die eigene Positionierung.

Vor diesem Hintergrund musste der Senat nicht weiter prüfen, ob die Schlussfolgerungen Klenks überhaupt als „Beschuldigungen“ und ob die Kontaktaufnahmen Klenks mit verschiedenen Mitarbeitern und Sprechern des Ministeriums als ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme im Sinne des Punkt 2.3 des Ehrenkodex zu werten sind.

In Bezug auf die Twittermeldung Klenks weist der Senat darauf hin, dass er nicht nur für die medienethische Bewertung von Artikeln, sondern auch für journalistisches Verhalten zuständig ist. Die Twittermeldung erfolgte zwar vom Twitteraccount des Autors und nicht von jenem des Mediums. Dennoch ist die Veröffentlichung dieser Meldung als journalistisches Verhalten einzuordnen. Zum einen tritt der Autor Florian Klenk auf Twitter explizit als „Chefredakteur des Falter“ auf. Zum anderen kündigte er mit der Meldung einen von ihm in der Zeitschrift „Falter“ verfassten Artikel an.

Für die inhaltliche Bewertung der Meldung gilt nach Ansicht des Senats im Prinzip das, was zuvor im Zusammenhang mit dem beanstandeten Artikel gesagt wurde. Der Tweet mag zwar zugespitzter und die Verknüpfung zwischen der Anfrage Goldgrubers bei Gridling und der Mitnahme der Rechtsextremismus-Dateien während der Hausdurchsuchung im BVT deutlicher sein. Zuspitzungen und Verkürzungen sind jedoch bei Twittermeldungen – allein schon wegen der begrenzten Anzahl an Wörtern – häufig und in einem gewissen Rahmen aus medienethischer Perspektive auch nicht zu beanstanden.  

SELBSTSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall ist der Senat 1 aufgrund einer Mitteilung des Bundesministeriums für Inneres tätig geworden und hat seinen medienethischen Standpunkt geäußert. Die Medieninhaberin der Wochenzeitung „Falter“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Rückfragen & Kontakt:

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: 01/21312-1169

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Quelle

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