Keine Patente auf Leben: Europäisches Patentamt fällt richtungsweisendes Urteil

Etappensieg im Kampf gegen Patentierung von Lebewesen – Arbeit geht jedoch weiter!

Schiltern/Wien (OTS) Heute, am 14. Mai, nach langem Tauziehen stimmte die Große Beschwerdekammer der Europäischen Patentorganisation einer Einschränkung der Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren zu, die bereits 2017 von den Regierungen der 38 Vertragsstaaten der Patentorganisation beschlossen wurde. „Diese Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen, aber die Arbeit gegen Patente auf Leben geht weiter“, sagt Katherine Dolan, Saatgutpolitik-Sprecherin der ARCHE NOAH, einem Verein zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt. „Es gibt noch immer sehr problematische Schlupflöcher, die die Patentierung von Pflanzen und Tieren durch Großkonzerne ermöglichen. Zum Beispiel sind Pflanzen mit Eigenschaften, die durch zufällige Änderungen im Erbgut entstehen, weiterhin patentierbar.“

Österreich hat schon vor drei Jahren vor diesen Schlupflöchern gewarnt. 2017 hat Österreich als einziger der 38 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation gegen die Änderung der Regelungen gestimmt, denn es war damals schon klar, dass die Einschränkung nicht weit genug geht, um die Patentierung von herkömmlich gezüchteten Pflanzen und Tieren zu stoppen – sondern sogar bestehende Schlupflöcher formalisiert. Der damalige für Patentangelegenheiten zuständige Minister Jörg Leichtfried bezeichnete die Regelung als ein „Trojanisches Pferd“.

Jetzt sind wieder die nationalen Regierungen der 38 Vertragsstaaten gefordert. Sie haben am 30. Juni – bei ihrem nächsten Treffen des Verwaltungsrats – die Gelegenheit, über die heutige Entscheidung und die nächsten Schritte zu beraten. Dazu Katherine Dolan: „Wir erwarten, dass Österreich sich für eine weitere Verschärfung der Regelungen stark macht, um endlich ein lückenloses Verbot der Patentierung herkömmlicher Pflanzen und Tieren zu erzielen.“ Im aktuellen Arbeitsprogramm hat sich die Bundesregierung zum Verbot der Patentierung von Leben und zur Erhaltung der Sortenvielfalt bekannt. Die Zuständigkeit für Patentfragen liegt bei der grünen Infrastruktur-Ministerin Leonore Gewessler. Österreich kann seiner Rolle als Vorreiter gegen Patente auf Leben weiter gerecht werden.

Hintergrund: Durch die Patentierung einer Pflanze oder eines Tiers bekommt der Patentinhaber ein exklusives Recht auf eine bestimmte Eigenschaft, die zum Beispiel für den erfolgreichen Anbau oder die Vermarktung besonders wichtig ist – etwa eine Krankheitsresistenz, eine besondere Farbe oder besonderer Geschmack. In der Regel haben Saatgut-Patente dabei eine sehr große Reichweite: Sie erstrecken sich auf mehrere Sorten und Arten sowie auf das Erntegut und dessen Weiterverarbeitung. „Großkonzerne können mit einem Schlag große Monopolrechte auf eine breite Vielfalt ergattern: Somit wird der Zugang zu genetischer Vielfalt eingeschränkt und wichtige züchterische Arbeit – z. B. die Anpassung von Pflanzen an Klimaveränderungen oder neue Schädlinge – erschwert. Kleinere Unternehmen werden dadurch vom Markt gedrängt“ so Dolan seitens ARCHE NOAH.

ARCHE NOAH hat 2017 in der Kampagne „Ein Prost auf die Vielfalt!“ die Gefahren der Patentierung von Pflanzen dargelegt und dafür breite öffentliche Zustimmung erhalten: Dabei ging es um drei Patente auf Braugerste inklusive dem daraus produzierten Bier, die 2016 an Carlsberg und Heineken erteilt wurden. Die erste offizielle Ablehnung der Patentierung von Leben durch ÖsterreicherInnen fand bereits 1997 statt. Es war eine der drei Forderungen des erfolgreichen Gentechnik-Volksbegehrens.

Rückfragen & Kontakt:

ARCHE NOAH, Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt

Elisabeth Plitzka
Leitung Kommunikation und Presse
+436767725895
elisabeth.plitzka@arche-noah.at

Katherine Dolan
Leitung Saatgutpolitik
+436765574408
katherine.dolan@arche-noah.at

https://www.arche-noah.at

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