Keutschacher See – Team Kärnten/Köfer für Änderung der Kärntner Landesverfassung | Team Kärnten

Klagenfurt (OTS) „Angesichts der derzeitigen Finanzlage des Landes Kärnten und der negativen Erfahrungen beim Ankauf von Seeliegenschaften in der Vergangenheit erscheint es aktuell utopisch, dass Kärnten den Keutschacher See erwirbt, wie es von einigen Seiten gefordert wird. Was wir vom Team Kärnten vielmehr vorschlagen, ist eine Anpassung der Kärntner Landesverfassung im Sinne des Artikels 141 der bayerischen Verfassung, der ein Recht auf Naturgenuss vorsieht“, sagt heute im Zuge der Diskussion über den Verkauf des Keutschacher Sees Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer. Laut Köfer sehe der Freistaat Bayern in seiner Verfassung für solche Fälle „Einschränkungen der Eigentumsrechte“ vor: „Umgelegt auf Kärnten würde das bedeuten, dass das Land den See nicht unbedingt kaufen muss, aber die Eigentumsrechte bezüglich des Zugangs, des Weltkulturerbes (Pfahlbauten) und das Befahren des Sees einschränken kann, um so die Nutzungsmöglichkeit für die Allgemeinheit zu erhalten.“

Köfer tritt heute dafür ein, ergebnisoffen über eine Änderung der Kärntner Landesverfassung nach bayerischen Vorbild zu diskutieren: „Uns vom Team Kärnten geht es um die Bürgerinnen und Bürger und den freien Seezugang und nicht um den Schutz Privilegierter und ihrer Netzwerke. Der Zugang zum Keutschacher See muss öffentlich bleiben.“

Rückfragen & Kontakt:

Team Kärnten-Liste Köfer IG
Thomas-Martin Fian
Pressesprecher
Tel.: +43 650 8650564
thomas.fian@team-kaernten.at
www.team-kaernten.at

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