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Die Bundesregierung einigte sich beim Ministerrat am 6. März 2019 auf die von Innenminister Herbert Kickl präsentierte Sicherungshaft. Demnach sollen Beamte des „Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen“ (BFA) die Sicherungshaft über potenziell gefährliche Asylwerber verhängen, binnen 48 Stunden folgt dann eine richterliche Einschätzung. |
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Quelle