Kinderbetreuungsgeld: SPÖ fordert Kulanzlösung für die von Bogner-Strauß verursachten Härtefälle

Wien (OTS/SK) SPÖ-KMU-Sprecherin Cornelia Ecker und die SPÖ-Frauensprecherin im Bundesrat Elisabeth Grossmann halten es für „skandalös, dass die ÖVP-Familienministerin Bogner-Strauß hunderte junge Familien im Stich lässt“. Wie der „Standard“ heute berichtet, sind hunderten junge Familien mit der Forderung konfrontiert, dass sie das Kinderbetreuungsgeld wegen Problemen mit der Zuverdienstgrenze zurückzahlen sollen. Ecker: „Es ist wirklich unfassbar, dass die Ministerin den betroffenen Familien nicht nur nicht hilft, sondern aktiv gegen die von der SVA geplante Kulanzlösung vorgeht“, kritisiert Ecker. ****

Wie der „Standard“ außerdem berichtet hat das ÖVP-geführte Familienministerium der SVA untersagt, die BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld über drohende Fristversäumnisse zu informieren.

Ecker fordert die Regierung auf, für die betroffenen Jungfamilien eine Kulanzlösung zu finden. „Junge Selbstständige haben sehr oft sehr geringe Einkommen, wenn sie jetzt das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen müssen, wird das schnell zu einer existenziellen Frage.“

Das Ministerium baue offensichtlich darauf, dass junge Mütter auf Grund mangelnder Informationen in die Rückzahlungsfalle tappen. „Unser Ziel ist es, dass es gar nicht so weit kommt – daher bestmögliche Information für alle: sowohl für Selbständige als auch für Unselbständige“, so Ecker.

„Es ist doch absurd, dass die ÖVP-Ministerien herumstreiten, ob man Familien besser informiert, oder streng sein muss, wenn eine Frist übersehen wird. Wenn eine Einkommensgrenze real nicht überschritten wurde, dann soll man junge Mütter nicht dafür bestrafen“, sagt die Frauensprecherin der SPÖ im Bundesrat Elisabeth Grossmann.

Die SPÖ wird im Bundesrat übernächste Woche einen Entschließungsantrag einbringen, um eine rasche Lösung im Sinne der betroffenen Familien zu erreichen, kündigt Grossmann an.

Die SPÖ fordert in ihrem Entschließungsantrag die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf, „die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, die vor Ablauf der zweijährigen Frist keine Aufforderung erhalten haben, die Möglichkeit bekommen, fehlende Unterlagen für eine erforderliche Abgrenzung erwirtschafteter Einkommen während eines Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nachzureichen. Eine entsprechende Beratungs- und Informationsoffensive soll unverzüglich sowohl für Selbständige als auch unselbständig Beschäftigte umgesetzt werden.“ (Schluss) sc/wf/mp

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