Kindernothilfe: Kinder und ihre Rechte im neuen EU-Asylrecht besonders beachten

Das Kindeswohl geflüchteter Minderjähriger muss stärker in den Blick genommen und besser geschützt werden

Wien (OTS) Die Kindernothilfe begrüßt, dass die EU-Kommission endlich eine nachhaltige Migrationslösung anstrebt. Mit dem neuen Vorschlag könnte die EU beweisen, dass sie in der Lage ist, die Aufnahme und Prüfung von Asylsuchenden nach humanitären und menschenrechtlichen Standards zu regeln.

Die Kommission setzt jedoch im neuen Vorschlag nach wie vor auf EU-Asylzentren an den Außengrenzen – mit raschen Entscheidungen und Abschiebungen ohne eine Möglichkeit für geordnete, rechtsstaatliche Verfahren. Die Kindernothilfe kritisiert, dass damit eine kindgerechte Betreuung unbegleitet geflüchteter Minderjähriger noch immer nicht gewährleistet ist.

Die Kindernothilfe fordert deshalb bei der Umsetzung der von der Kommission vorgesehenen Maßnahmen, dass insbesondere für geflüchtete Kinder geordnete rechtsstaatliche Verfahren in kindgerechter Umgebung, und außerhalb traumatisierender Lager, möglich werden. Das Kindeswohl für geflüchtete Minderjährige und die Wahrung ihrer in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte müssen dabei aus Sicht der Kindernothilfe im neuen EU-Asylrecht an erster Stelle stehen.

Rückfragen & Kontakt:

Kindernothilfe Österreich
Gottfried Mernyi, Geschäftsführung
presse@kindernothilfe.at

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