Kindesentführungen: EU will effizientere Verfahren

Justizminister Moser im EU-Unterausschuss: Fokus liegt auf Grundrechten, Anhörung der Kinder und Mediation

Wien (PK) - Der letzte Tagesordnungspunkt im heutigen EU-Unterausschuss des Nationalrats betraf ebenfalls eine Justizmaterie, nämlich einen Verordnungsentwurf , der auf eine effiziente Verfahrensabwicklung bei Kindesentführungen abzielt (Änderung der Brüssel-IIa-Verordnung - Verordnung über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen).

Die Verfahrensbeschleunigung soll im Wesentlichen durch zwei Maßnahmen erreicht werden. Zum einen soll eine Höchstfrist von 18 Wochen eingeführt werden, wobei jeweils sechs Wochen für die Bearbeitung durch die zentrale Behörde sowie die Verfahren erster und zweiter Instanz vorgesehen sind. Zum anderen soll das sogenannte "Exequaturverfahren" abgeschafft werden. Darunter versteht man jenes Verfahren, wodurch ein ausländischer Vollstreckungstitel erst zur Exekution im Inland zugelassen wird. Die Kommission nennt dieses in ihren Erläuterungen ein Hindernis für den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen, das mit unnötigen Kosten und Fristen für Eltern und ihre Kindern einhergehe. Zudem sollen auch Äußerungsmöglichkeiten des betroffenen Kindes (je nach Reife) unionsweit eingeführt und die Zusammenarbeit der zentralen Behörden verbessert werden.

Die Brüssel-IIa-Verordnung, die seit 1. März 2005 in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks gilt, ist laut Kommission ein Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen. Sie soll nun weiterentwickelt werden, mit dem Fokus, das Kindeswohl besser zu schützen, indem Verfahren vereinfacht und effizienter abgewickelt werden sollen.

Moser: Bin mit Leidenschaft dahinter, Vorlage im Interesse der Kinder bald abzuschließen

Wie Justizminister Josef Moser dazu ausführte, liegt der Fokus der Novellierung auf der Anhörung der Kinder, der Grundrechte und der Mediation. Gegenüber den Abgeordneten Wolfgang Gerstl (ÖVP), Gertraud Salzmann (ÖVP), Klaudia Friedl (SPÖ) und Jessi Lintl (FPÖ) betonte er, alle Länder würden im Grunde genommen die Vorlage befürworten, dennoch seien einzelne Fragen auch aufgrund unterschiedlicher Kulturen noch zu diskutieren. Er sei jedenfalls "mit Leidenschaft dahinter", noch während der österreichischen Ratspräsidentschaft dieses Dossier trotz der dafür notwendigen Einstimmigkeit im Rat abschließen zu können, da es um den Schutz der Schwächsten, nämlich der Kinder gehe. Rechtsstaatlichkeit sei auch ein Schwerpunkt der Ratspräsidentschaft und es sei notwendig, in Europa bei grenzüberschreitenden Fragen Rechtssicherheit zu geben.

Die Frage des klassischen Ehebegriffs hab man in diesem Papier nicht aufgegriffen, da hier die Meinungsunterschiede viel zu groß seien um weiterzukommen, informierte er Klaudia Friedl (SPÖ). Man habe sich im Interesse der Kinder auf das Thema Kindesentführung konzentriert, weil hier eine Einigung leichter zu erzielen sei.

Moser war sich mit Pilz-Abgeordnetem Alfred Noll einig, dass die Brüssel-IIa-Verordnung ein EU-Erfolgsprogramm darstellt, bei dem in der Sache viel weitergehe. Noll hatte in seiner Wortmeldung vor allem die laufenden Evaluierungen begrüßt und hervorgehoben, dass in diesem Bereich die EU auch die entsprechenden Konsequenzen ziehe. Noll würde sich ein solches REFIT-Programm für eine bessere Rechtsetzung auch für Österreich wünschen. (Schluss EU-Unterausschuss) jan

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