Klarstellung zur Causa des Landes Burgenland gegen Michael Tojner

Die Behauptung, der Revisionsverband, habe die Jahresabschlüsse der Riedenhof und der Gesfö für die Jahre 2014 und 2015 geprüft, ist nicht korrekt.

Wien (OTS) In der Berichterstattung und in den Presseaussendungen im Zusammenhang mit der vom Land Burgenland gegen Michael Tojner eingebrachten Sachverhaltsdarstellung ist mehrfach die Rede davon, dass die Jahresabschlüsse der Gesellschaften (Gesfö und Riedenhof) vom Revisionsverband geprüft und von Wirtschaftsprüfern bestätigt worden seien.

Dies bedarf einer Klarstellung: Die Prüfung der Gesellschaften durch den Revisionsverband ist nur bis zum Geschäftsjahr 2013 erfolgt. Beiden Unternehmen wurde im Oktober 2015 – bevor die Prüfung des Geschäftsjahres 2014 durch den Verband abgeschlossen werden konnte – die Gemeinnützigkeit aberkannt. Eine Prüfungszuständigkeit des Verbandes für die Jahre 2014 und 2015 war somit nicht mehr gegeben.

Die endgültige Geldleistung für beide Gesellschaften wurde im August 2016 festgelegt. Sie wurde auf Grundlage des Jahresabschlusses 2015 ermittelt. Dieser Jahresabschluss und die endgültige Geldleistung wurden vom Revisionsverband nicht geprüft und auch nicht bestätigt.

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Dr. Klaus Bichler
Öffentlichkeitsarbeit
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