Klimaschutzministerin Gewessler – Besserer Schutz vor Radon – LINK

Neue Radonschutzverordnung soll die Gesundheit von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Radon schützen

Wien (OTS) Mit dem Strahlenschutzgesetz 2020 und der neuen Radonschutzverordnung wurde das Fundament für einen umfassenden Schutz vor Radon gelegt. Die Verordnung legt für ganz Österreich Radonschutz- und Radonvorsorgegebiete fest. In letzteren wird durch landesgesetzliche Regelungen mit einer radondichten Bauweise auch nachhaltig für mehr Sicherheit gesorgt.

Aufgrund der Geologie kann sich Radon in ganz Österreich im Gestein und im Boden bilden. Während sich das geruchlose Edelgas im Freien sofort verflüchtigt, kann es sich durch Risse oder andere undichte Stellen im Fundament in Häusern ansammeln. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont, wie wichtig gute Information ist: „Erhöhte Radonwerte können durch einfache und kostengünstige Maßnahmen effektiv reduziert werden. Der erste Schritt dazu ist eine Messung der Radonkonzentration.“ Deshalb stellt das BMK auf radon.gv.at Antworten auf häufige Fragen bereit und ergänzt dieses Angebot durch die Radon-Infoline der Österreichischen Fachstelle für Radon in der AGES.

Laut WHO ist Radon in Innenräumen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Dieses gesundheitliche Risiko kann bereits mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen effektiv reduziert werden.

Als Richtschnur für eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen wurde gemäß europäischen Vorgaben ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter festgelegt. „Eine mehrjährige österreichweite Messkampagne hat uns gezeigt, in welchen Gemeinden eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen am wahrscheinlichsten ist. Diese Gemeinden haben wir als Radonschutzgebiet festgelegt“, erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einfache und kostengünstige Messungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoß durchführen zu lassen.

Die Radonschutzverordnung ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. Eine Übersicht über die österreichischen Radonschutzgebiete findet sich unter: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/strahlenschutz/radon/oesterreich.html

Weitere Informationen:
https://www.radon.gv.at
https://www.ages.at/service/service-strahlenschutz/oesterreichische-fachstelle-fuer-radon/

Rückfragen & Kontakt:

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
01/71162-658010
florian.berger@bmk.gv.at
www.bmk.gv.at

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