Königsberger-Ludwig: Regierung benachteiligt beim Familienbonus auf Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS/SK) - Mit den bisher bekanntgewordenen Plänen der Regierung zum Familienbonus wurde bereits deutlich, dass von dem Grundsatz „jedes Kind ist gleich viel wert“ abgegangen wird. Denn der Ministerratsvortrag zeigt klar, dass der Familienbonus nur einkommensabhängig geltend gemacht werden kann, also ärmere Familien ausschließt, und nur dann in voller Höhe zustehen soll, wenn das das Kind unter 18 Jahre ist und Familienbeihilfe bezieht. Wenn Kinder mit Behinderungen ihre Selbsterhaltungsfähigkeit nicht mit 18 Jahren erreichen, steht diesen Familien weiterhin die Familienbeihilfe zu, sagt die SPÖ-Sprecherin für Familien und für Menschen mit Behinderung, Ulrike Königsberger-Ludwig, „wie diese Familien vom Familienbonus profitieren sollen wird im Ministerratsvortrag nicht angesprochen“. **** 

    Sollten sie – wie eine Stellungnahme der Ministerien vermuten lässt – mit dem Ausgleichsbetrag von 500 Euro bedacht werden, der auch StudentInnen zusteht, ist das für viele nur ein schwacher Trost und aus dem Ministerratsvortrag nicht ersichtlich. Königsberger-Ludwig appelliert an die Regierung, den Familienbonus in diesem Fall an die Familienbeihilfe zu koppeln, solange eine Selbsterhaltungsfähigkeit nicht gegeben ist.  

    „Zusätzlich ist zu befürchten, dass viele Familien unabhängig vom Alter des Kindes schlechter gestellt werden, weil es aufgrund der Behinderung des Kindes nicht möglich ist, dass beide Elternteile ein Einkommen erzielen. Die Pflege und Betreuung beansprucht oftmals so viel Zeit, dass eine geregelte Arbeit für beide einfach nicht möglich ist. Diesen Familien wird gesagt, dass sie leider zu wenig Steuer zahlen, dass sie den Familienbonus vollständig ausnutzen können“, kritisiert Königsberger-Ludwig. „Oftmals ist es auch so, dass Ein-Eltern-Haushalte für die Betreuung der behinderten Kinder zuständig sind und es dabei besonders schwer haben.“ 

    „Diese Familien können dann wählen, ob sie den geringeren Absetzbetrag in Anspruch nehmen oder arbeiten gehen, und dafür um die Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten umfallen“, so die Behindertensprecherin der SPÖ, die auch darauf hinweist, dass es gerade diese Familien sind, die mit Mehrkosten aufgrund einer Behinderung belastet sind.  

    „In diesem Zusammenhang fordere ich die Regierung auf, ihr eigenes Programm zu evaluieren und von der Idee einer Erhöhung des Taschengeldes in Tagesstrukturen und Betreuungseinrichtungen abzukehren“, sagt Königsberger-Ludwig. „Vielmehr braucht es eine volle sozialrechtliche Absicherung und eine faire Bezahlung, die einen Pensionsanspruch auslöst, wie sie bisher von den Ländern verhindert wurde. Denn damit geht auch eine Selbsterhaltungsfähigkeit einher, die neben der Erfüllung der UN-Konvention auch noch zu einem Mehr an Selbstbewusstsein bei den Betroffenen führen und ihre Leistungen für die Gesellschaft fair entlohnen würde.“ (Schluss) wf/up 

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