Köstinger: Coronatest-Kontrollen in Gastronomie sind nicht Aufgabe der Wirtinnen und Wirte

Tourismusministerin: „Behörden können Stichproben-Kontrollen vornehmen“

Wien (OTS) Mit 26.12.2020 geht Österreich in den dritten Lockdown. Für Personen, die einen negativen Coronatest vorlegen können, endet dieser mit 18.1.2021. In diversen Medienberichten wurde die Befürchtung geäußert, dass Wirte dann die Coronatests ihrer Gäste kontrollieren müssen. Dazu stellt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger klar: „Wirte und Lokalbetreiber werden selbstverständlich NICHT für die Kontrolle von negativen Coronatests ihrer Gäste verantwortlich sein. Diese Aufgabe obliegt den zuständigen Behörden. Diese können jederzeit und überall Kontrollen durchführen und prüfen, ob sich Menschen mit einem negativen Coronatest ‚freigetestet‘ haben. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein.“ Wer einen Test gemacht hat, muss das Ergebnis natürlich bei sich haben, damit es im Fall einer Kontrolle vorgewiesen werden kann, erinnert Köstinger und betont einmal mehr, dass diese stichprobenartigen Kontrollen nicht von den Gastronomen oder Lokalbetreibern durchgeführt werden.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
0171100606918
daniel.kosak@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

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