Köstinger zu Lockerungen: „Wichtiger Schritt in Richtung Normalität“

Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Gastronomie-Mitarbeiter fällt – Planungssicherheit für Veranstaltungen durch Stufenplan

Wien (OTS) „Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nimmt wieder Fahrt auf, wir sind weiterhin erfolgreich im Kampf gegen das Coronavirus. Daher können wir mit 1. Juli weitere Lockerungsschritte im Gastronomie- und Veranstaltungsbereich umsetzen. Das ist ein nächster wichtiger Schritt in Richtung Normalität“, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Vor allem das Aus der Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie ist eine große Erleichterung für die Betroffenen“, so Köstinger. Die Empfehlung zum Tragen des MNS bleibe aber aufrecht. Künftig dürfen gastronomische Betriebe ihre Geschäftslokale zwischen 05.00 und 01.00 Uhr Früh öffnen. Die Sperrstunde gilt künftig nicht für geschlossene Veranstaltungen, wenn die Teilnehmer drei Tage vorher dem Betrieb bekannt gegeben werden.

Lockerungen sind auch für die Veranstaltungswirtschaft geplant. „Die Event-, Messe- und Veranstaltungsbranche wurde durch die Coronakrise besonders hart getroffen. Um den Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit zu geben, haben wir einen Stufenplan erarbeitet, der schrittweise Lockerungen bis in den Herbst vorsieht“, so Köstinger. Seit 29. Mai 2020 sind Veranstaltungen für bis zu 100 Personen zulässig. Mit 1. Juli werden Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen indoor möglich, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt. „Ab 1. August können Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen wieder stattfinden. Darunter fallen auch Hochzeiten“, erklärt Köstinger. Im Freiluftbereich sind ebenfalls stufenweise Anhebungen in höherer Zahl vorgesehen. Nähere Informationen zu den neuen Lockerungen stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
0171100606918
daniel.kosak@bmlrt.gv.at
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