Grüne: EuGH- und VfGH-Entscheide zu Mindestsicherung anerkennen
Wien (OTS) - „So leicht wird es der Bundesregierung nicht gelingen, ihre Sozialabbau-Pläne in Gesetze zu gießen. Jetzt heißt es erst einmal, Entscheidungen von Höchstgerichten abzuwarten“, reagiert der Grüne Bundessprecher Werner Kogler erfreut auf die heutige Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in Oberösterreich, die Einschränkung der Mindestsicherung für asylberechtigte Familien dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Das ist bereits die zweite Prüfung dieser Materie, die gerade im Laufen ist. Aufgrund von entsprechenden Beschwerden prüft der Verfassungsgerichtshof derzeit auch die ähnliche Mindestsicherungsregelung in Niederösterreich.
„Die frisch angelobte Bundesregierung erlebt damit einen Dämpfer, bevor sie überhaupt losgelegt hat. Enthält doch das Regierungsübereinkommen ebensolche Pläne, die Mindestsicherung für befristete Asylberechtigte österreichweit zu kürzen bzw. zu deckeln“, sagt der Grünen-Sprecher. Sollte die Regierung Kurz dennoch daran gehen, ihre Kürzungspläne durchzuziehen, - ohne die Entscheidungen abzuwarten, wäre das ein verfassungsrechtlicher Affront. „Jetzt wird sich zeigen, ob die Bekenntnisse von Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache, die österreichische Verfassung und die europäischen Werte hochzuhalten, mehr als nur heiße Luft sind“, stellt Kogler klar.
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