Kolba: AUVA als Spitalsträger und Versicherer in Interessenskonflikt

Wie man Unfallopfer um ihre Versehrtenrente bringt

Wien (OTS) Wenn die AUVA reformiert wird, dann sollte man die klassische Versicherungsleistung (etwa die Versehrtenrente) von der Spitalsträgerschaft für Unfallspitäler trennen. Denn es ist für die angestellten Ärzte ein Interessenskonflikt, ob sie neben unbestritten guter Heilbehandlung in der Dokumentation der Verletzungen bereits auf den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit schielen und etwa CT oder MRT weglassen und damit den Beweis, dass die Erwerbsminderung unfallkausal war, erschweren.  

„Es gab in den letzten Jahren immer wieder Forderungen der Volksanwaltschaft, die Stellung der AUVA gegenüber von Opfern von Arbeitsunfällen zu klären. Es geht nicht an, dass es kaum zu Geldleistungen aus der Unfallversicherung kommt und die Versehrtenrenten kaum zugesprochen werden. Ich empfehle die Trennung der Funktionen: zum einen Spitalsleitung der Unfallspitäler und andererseits als Versicherungsträger“, sagt Peter Kolba, Klubobmann und Gesundheitssprecher der Liste Pilz.

 

Rückfragen & Kontakt:

Liste Peter Pilz im Parlament
Eva Kellermann
06648818 1042
eva.kellermann@listepilz.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen