Wien (OTS) - Am 7.10.2019 haben die Sozialpartner - der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft der WKO und die Gewerkschaft younion - den Allgemeinen Kollektivvertrag (vormals Kollektivvertrag Nichtfilmschaffende) verhandelt und konnten einen Abschluss erzielen.
Die Verhandlungspartner waren sich einig, dass die generellen Branchenkennzahlen der Gesamtwirtschaft mit den spezifischen Verhältnissen der Film- und Musikwirtschaft nicht vergleichbar sind.
Es konnte daher auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Bereich ein Kollektivvertragsabschluss im Allgemeinen Kollektivvertrag von 2,5% auf den Mindestgagentarif vereinbart werden. Nachdem 2019 auch eine Ist-Lohn-Erhöhung vereinbart wurde, gilt – entsprechend der Vereinbarung der Sozialpartner – für 2020 nur der sogenannte unechte Ist, das ist die Aufrechterhaltung der Überzahlung.
Inhaltlich gibt es mit Ausnahme einer kleinen Anpassung bei der Abfertigung alt im § 13 keine Änderungen.
Der Kollektivvertrag Filmberufe wurde für 2020 nicht verhandelt, da bereits in den Verhandlungsrunden des letzten Jahres vereinbart wurde, dass die Erhöhung von je 2,3% für die Jahre 2019 und 2020 zu gelten habe. Das bedeutet, dass im Kollektivvertrag Filmberufe wieder eine Erhöhung von 2,3% auf die kollektivvertraglichen Mindestlöhne vorgesehen wird.
Die neuen Tabellen werden demnächst kundgemacht. (PWK486)
Rückfragen & Kontakt:
DMC – Data & Media Center DMC
Wirtschaftskammer Österreich
T 05 90 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at
Aktuelle News aus der Wirtschaft für die Wirtschaft – http://news.wko.at/oe
[ad_2]
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.