Kollross: Andauernde Geheimniskrämerei rund um das Kommunale Investitionspaket

Mit einer Reihe an parlamentarischen Initiativen will Andreas Kollross, SPÖ-Kommunalsprecher, Blümels unzulässiges Schweigen brechen

Wien (OTS/SK) Andreas Kollross, SPÖ-Kommunalsprecher und Bürgermeister der Gemeinde Trumau, geht mit einer Reihe an zusätzlichen parlamentarischen Maßnahmen gegen das andauernde Schweigen des Finanzministers vor. Nachdem eine schriftliche Anfrage sowie eine Kurz-Debatte im Plenum des Nationalrats bezüglich der Auszahlung des Kommunalen Investitionspakets keine Antworten gebracht haben, stellt der Nationalratsabgeordnete nochmals zwei Anfragen an Blümel, eine Anfrage an den Nationalratspräsidenten, eine Anfrage an den Obmann des Finanzausschusses und droht mit rechtlichen Schritten, sollten seine Fragen nicht beantwortet werden. Kollross hat nicht vor, locker zu lassen, denn „ich finde eine solche Herangehensweise des Finanzministers einfach verfassungswidrig und noch dazu rotzfrech. Unsere Verfassung ist nicht dazu geschrieben worden, um auszuprobieren, wie weit man diese dehnen kann“, so der Abgeordnete. ****

Den 2095 Gemeinden in Österreich fehlen aufgrund der Coronakrise laut Berechnungen des KDZ (Zentrum für Verwaltungsforschung) rund 2 Milliarden Euro an Einnahmen. Zur Unterstützung der kommunalen Investitionen hat der Nationalrat im Juni das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 verabschiedet. Um nachverfolgen zu können, ob das Programm überhaupt von den Gemeinden in Anspruch genommen wird, forderte der SPÖ-Kommunalsprecher den Finanzminister auf, offenzulegen, welche Gemeinden und Städte seit dem 1. Juni 2020 einen Zweckzuschuss beantragt und ausbezahlt bekommen haben und wofür die Fördersummen aufgewendet wurden.

In einer daraufhin folgenden Anfragebeantwortung beruft sich der Finanzminister auf den § 1 DSG und verzichtet im Sinne der Verwaltungsökonomie auf weitere Auskünfte.
Für Kollross ein Affront, besonders da Voranschläge, Rechnungsabschlüsse, Gemeinderatssitzungen und Gemeinderatsprotokolle in den Gemeinden öffentlich sind. Außerdem sind die Zweckzuschüsse gemäß Kommunalinvestitionsgesetz 2017 pro Gemeinde auf der Homepage des Finanzministers abrufbar. Kollross fragt sich daher, „was nun der Unterschied zum Kommunalinvestitionsgesetz 2020 sei und warum dieses jetzt auf einmal unter Datenschutz fällt, während es für das vorangegangene Investitionsgesetz nicht galt.“

Als Reaktion auf diese Auskunftsverweigerung setzt Kollross auf zusätzliche parlamentarische wie juristische Maßnahmen. Neben zwei weiteren Anfragen an Blümel nimmt er untypischerweise auch den Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka und den Obmann des Finanzausschusses Karlheinz Kopf in die Pflicht. Ergänzend dazu ersucht Kollross gemäß dem Auskunftspflichtgesetz um eine Auskunft ohne unnötigen Aufschub und droht mit rechtlichen Schritten bis zum Verwaltungsgerichtshof, sollte es zu weiteren Geheimhaltungen kommen.

„Österreich ist noch immer eine Demokratie und ein Rechtsstaat. Dies mögen einige Regierungsmitglieder verdrängt haben, weshalb wir sie daran erinnern müssen. Der gerichtliche Weg ist der letzte Schritt, sollte er aber nötig werden, dann bin ich gewillt, ihn zu nehmen“, so Kollross. (Schluss) sl/lp

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