Konsumentenschutz: EU-Ausschuss des Bundesrats schickt zwei Subsidiaritätsrügen nach Brüssel

Kommissionspläne für einen "New Deal for Consumers" stößt auf Ablehnung in der Länderkammer

Wien (PK) - Gleich zweimal hat der Bundesrat heute im Zusammenhang mit Plänen der EU-Kommission zum europäischen Konsumentenschutz eine sogenannte begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ beschlossen. Zum einen geht es um den sogenannten "New Deal for Consumers", zum anderen um einen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften. Beides soll dazu dienen, die Durchsetzung von EU-Konsumentenschutzbestimmungen zu stärken.

Sammelklagen: EU will Möglichkeiten erweitern

Durch den "New Deal for Consumers", den die EU-Kommission am 11. April 2018 vorgelegt hat, sollen vor allem der kollektive Rechtsschutz durch Verbände ausgebaut und die Sanktionen bei "weitreichenden Verstößen" auf mindestens 4% des Jahresumsatzes verschärft werden. Der Anwendungsbereich der Verbandsklage wird auf zahlreiche weitere EU-Rechtsakte ausgedehnt, beispielsweise auch auf Verstöße gegen Versicherungs- und Datenschutzrecht. Geklagt werden kann nicht nur auf Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen, sondern auch auf Beseitigung der anhaltenden Folgen eines Gesetzesverstoßes.

Zudem sollen "qualifizierte Einrichtungen" wie die Arbeiterkammer in Österreich nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung auch eine Art Sammelklage einbringen können, um auf Schadenersatz für Geschädigte zu klagen. Diese Form der Klage ist jedoch auf jene Fälle eingeschränkt, in denen die Zahl der Betroffenen bekannt ist und die einen vergleichbaren Schaden erlitten haben. Die Verjährung der Ansprüche von VerbraucherInnen wird mit Einbringung der Klage durch den Verband unterbrochen. Den einzelnen KonsumentInnen bleibt es unbenommen, darüber hinaus gehende Ansprüche geltend zu machen. Die Entscheidung darüber, wer eine qualifizierte Einrichtung ist, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Diese haben auch zu prüfen, ob die Einrichtungen die von der Richtlinie vorgegebenen Kriterien erfüllen. Die Einrichtungen dürfen nicht auf Gewinne ausgerichtet sein, weshalb hier in erster Linie Konsumentenschutzeinrichtungen umfasst sind.

ÖVP und FPÖ unterstreichen in ihrer begründeten Stellungnahme, dass die Frage der "qualifizierten Einrichtung" noch näher zu klären sei. Zudem wäre im Rahmen einer solchen Klage jeder Konsument ohne vorheriges Opt-in gebunden.

Als "krass wirtschaftsfeindlich" werden die Kommissionpläne vonseiten der Wirtschaftskammer (WKO) eingestuft. Wie eine AK-Vertreterin im Bundesratsausschuss sagte, wird dagegen der Vorschlag von der Arbeiterkammer begrüßt. Er würde einen großen Schritt für KonsumentInnen bedeuten, da auf europäischer Ebene Rechtsverstöße sofort geltend gemacht werden könnten.

Mittels des zweiten Richtlinienvorschlags, der zur Diskussion stand, sollen vier bestehende EU-Richtlinien zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen der VerbraucherInnen geändert werden. Der Großteil der Änderungen betrifft die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie. Die beiden anderen Richtlinien zu missbräuchlichen Vertragsklauseln und  Preisangaben enthalten lediglich Änderungen hinsichtlich der darin festgelegten Sanktionen.

Bei Vorliegen weitverbreiteter grenzüberschreitender Verstöße sollen die nationalen Behörden befugt sein, eine Geldbuße von bis zu 4% des Umsatzes eines Unternehmers zu verhängen. Der Vorschlag sieht zudem vor, dass KonsumentInnen im Falle unlauterer Geschäftspraktiken das Recht auf individuellen Rechtsbehelf haben. Beiden Vorschläge sind für die ÖVP und FPÖ nicht mit dem Subsidiaritäts- und Proportionalitätsprinzip vereinbar.

Zu den vertraglichen Rechten sollte zumindest das Recht auf Vertragskündigung gehören. Außervertragliche Rechtsbehelfe sollten mindestens das Recht auf Schadensersatz beinhalten. Für Online-Marktplätze ist eine erhöhte Transparenz vorgesehen, um etwa genau darüber informiert zu sein, mit wem der Vertrag geschlossen wird. Online-Plattformen müssen laut Vorschlag angeben, wenn Suchergebnisse "kostenpflichtige Platzierungen" enthalten, bei denen Dritte für ein besseres Ranking zahlen, oder "kostenpflichtige Berücksichtigungen", bei denen Dritte für die Aufnahme in die Ergebnislisten zahlen.

Geht es nach dem Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftskammer, sind beide Kommissionsvorhaben abzulehnen. In Frage zu stellen sei etwa die Proportionalität des Rücktrittsrechts. Die EU-Verbraucherschutzregelungen seien mittlerweile immens komplex. Gerade KMU würden einer Flut an Pflichten gegenüberstehen, wodurch sie gegenüber Großkonzernen geschwächt würden. Bei den Rechtsbehelfen würde zudem das nationale Zivilrecht in die Hände des Europäischen Gerichtshofs gelegt.

Bedenken gegenüber negativen Auswirkungen für Österreichs KMU äußerten ebenfalls Bernhard Rösch (FPÖ/W) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Harmonisierungen im Konsumentenschutz dürften nicht zum Nachteil für kleine und mittlere Betriebe werden, so Rösch.

Begrüßt werden die Kommissionpläne von der Arbeiterkammer. Die Geldbuße von bis zu 4 % betreffe nur weit verbreitete Verstöße, in denen mehrere Mitgliedsstaaten und KonsumentInnen betroffen sein müssten. Auch die Individuelle Rechtsbeihilfe sei erforderlich, wie der Diesel-Skandal gezeigt habe, so die AK-Vertreterin. Auch für Bundesrat Michael Lindner (SPÖ/O) bedeuten beide Kommissionsvorschläge eine Stärkung der Konsumentenschutzinteressen. "Wenn wir über den Binnenmarkt sprechen, müssen wir auch über Arbeitnehmer- und Konsumentenschutzrechte sprechen", so der Bundesrat.

Dienstleistungspaket: Kritik an geplantem Notifizierungsverfahren bleibt aufrecht

Erneut auf der Tagesordnung stand außerdem ein Richtlinienentwurf zum Notifizierungsverfahren für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen. Die Kommission schlägt darin vor, dass nationale Rechtsvorschriften, die den freien Dienstleistungsverkehr betreffen, ex-ante, also vor Annahme in den Parlamenten der Mitgliedsstaaten an die Kommission gehen. Das würde die Abkehr des bisherigen ex-post-Prinzips bedeuten. Neue Gesetze müssten im Entwurfsstadium von den Mitgliedstaaten gemeldet werden, dann ist eine Stillhaltefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Kommission rechtfertigt ihre Pläne mit effizienteren und verbesserten Notifizierungen und mit einem Abbau von Hemnissen für Dienstleistungen im Binnenmarkt.

Nach Informationen des Digitalisierungsministeriums hat sich Bulgarien während seines EU-Vorsitzes bemüht, das Dossier zu einem Abschluss zu bringen. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden, zur Zeit gebe es ein "Cooling-off". Österreich werde in den kommenden sechs Monaten versuchen, einen Kompromiss zu finden und sich für Ausnahmeregelungen im Bereich der Raumplanung einsetzen. Offener Punkt ist insbesondere die geplante bindende ex-ante Beurteilung durch die Kommission über die Konformität der Gesetze mit dem Unionsrecht, das eigentlich in den Kompetenzbereich des Europäischen Gerichtshofs fällt.

Zur bisherigen Kritik des Bundesrats kommt nun die zusätzliche Ablehnung gegenüber der Notifizierungspflicht für Bauleit- und Raumordnungspläne. "Raumordnung ist Ländersache", sagte Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O), hier werde in Länderkompetenzen eingegriffen. Bereits vor einem Jahr wurde eine Mitteilung mit dem Argument des überschießenden Eingriffs in die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten nach Brüssel beschlossen. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) keg

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/ParlamentWien
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen