Konsumentenschutzausschuss fordert mehr Transparenz bei Inkassogebühren

Verordnung soll evaluiert werden, Opposition kritisiert „Vertagungsorgie“

Wien (PK) Auch abseits der Aussprache über aktuelle Fragen befasste sich der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats heute mit einer breiten Themenpalette. Insgesamt lagen den Ausschussmitgliedern 12 Anträge der Opposition vor, deren Anliegen von einer nachhaltigen finanziellen Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation und der Schuldnerberatungsstellen über die Deckelung von Überziehungszinsen bis hin zu einer Amnestie für Corona-Sünder reichten. Angenommen wurde allerdings nur eine Initiative der Koalitionsparteien: Sie war erst im Zuge der Ausschussberatungen eingebracht worden und zielt auf mehr Transparenz bei der Berechnung von Inkassogebühren ab.

Dass alle Oppositionsanträge – mit einer Ausnahme – vertagt wurden, sorgte bei SPÖ, FPÖ und NEOS für Unmut. So warf SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl den Koalitionsparteien vor, Diskussionen über wichtige Konsumentenschutzthemen im Plenum des Nationalrats zu verhindern. Auch Yannick Shetty (NEOS) plädierte dafür, Anliegen, die man nicht umsetzen wolle, abzulehnen und kritisierte die „Vertagungsorgie“. „Es wird blind hineinvertagt“, klagte auch Christian Ries (FPÖ).

Was das Thema Inkassogebühren betrifft, spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, jene aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung des Wirtschaftsministeriums zu evaluieren, in der die Höchstsätze für Tarife von Inkassobüros festgeschrieben sind. Die Berechnungen seien in der Praxis oft intransparent und führten sowohl bei Gläubigern als auch bei Schuldnern zu Rechtsunsicherheit, monieren die Abgeordneten. Im Zuge der Evaluierung soll auch das Verhältnis zwischen Streitwert und Inkassogebühren unter die Lupe genommen werden.

SPÖ fordert mehr Geld für Schuldnerberatungsstellen

Basis für die beschlossene Entschließung bildete ein Antrag der SPÖ (207/A(E)), der selbst mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS abgelehnt wurde. Die eingehobenen Inkassogebühren stünden oft in keinem Verhältnis zur Leistung der Inkassobüros, kritisiert SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl in den Erläuterungen der Initiative und fordert daher eine Überarbeitung der einschlägigen Verordnung. Zudem sollten seiner Meinung erst ab der zweiten Mahnung Gebühren verrechnet werden dürfen. Weitere Anliegen sind der SPÖ eine finanzielle Absicherung der Schuldnerberatungsvereine in den Bundesländern (584/A(E)) und eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Dachorganisation (585/A(E)). Diese beiden Anträge wurden vertagt.

Im Hinblick auf den Koalitionsantrag zeigte sich Vogl erfreut, dass Bewegung in die Frage der Inkassogebühren kommt, wiewohl er einen Zeithorizont für die Evaluierung vermisst und er die Initiative auch als unzureichend erachtet. Es sei schön und gut, wenn man die Kosten transparenter machen wolle, vorrangig müsse man aber gegen das oft bestehende Missverhältnis zwischen der ursprünglichen Schuld und der Forderung vorgehen. Vogl berichtete beispielsweise über einen Fall, wo ein Jugendlicher den Mitgliedsbeitrag in einem Fitnessstudio von 750 € nicht zahlen konnte und innerhalb kürzester Zeit mit einer Forderung von 3.382 € konfrontiert war. Zwar gebe es eine Standesvereinbarung der Inkassobüros, räume Vogl ein, ausländische Unternehmen würden sich aber nicht daran halten. Vogl warb zudem für den Vorschlag, dass die erste Mahnung gratis sein solle.

Was die Forderung nach einer ausreichenden finanziellen Absicherung der Schuldnerberatungen betrifft, wies Petra Wimmer (SPÖ) darauf hin, dass die Zahl an Notlagen durch die Corona-Krise zunehmen. Es komme vermehrt zu Delogierungen, immer mehr Menschen stellten sich auch bei der „Tafel“ an, um zu Lebensmitteln zu kommen. Dass es nun einige Verträge mit Schuldnerverbänden in den Ländern gibt, wie Sozialminister Rudolf Anschober in der Aktuellen Aussprache erklärt hatte, wertete Vogl als positiv. Er wies aber auch darauf hin, dass die Gebühren für den Dachverband seit 18 Jahren nicht erhöht wurden.

Unterstützt wurden alle drei SPÖ-Anträge von der FPÖ. Auch seine Fraktion habe in der Vergangenheit immer wieder ähnliche Anträge eingebracht, hielt Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) fest. Seiner Meinung nach könnte man beispielsweise bei der Schuldeneintreibung eine Obergrenze beim doppelten der ursprünglichen Forderung einziehen.

Schieflage bei Inkassogebühren

Seitens der ÖVP räumte Peter Weidinger ein, dass es bei der Höhe der Inkassogebühren teilweise eine gewisse Schieflage gebe. Anders als österreichische Unternehmen würden sich solche aus Drittstaaten oft nicht an die Standesvereinbarung halten.

In Bezug auf die Schuldnerberatung verwies Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) auf bereits abgeschlossene Förderverträge. Die Gebühren für den Dachverband sollen ihr zufolge im Zuge der geplanten Evaluierung des neuen Insolvenzrechts mitgeprüft werden. Auch Ulrike Fischer (Grüne) will sich noch im Detail anschauen, wie viel Mittel benötigt werden. Bei den Inkassogebühren ist für sie klar, dass diese gemäß dem ABGB angemessen sein müssen und nicht beliebig festgesetzt werden dürfen.

Ablehnend zu den SPÖ-Anträgen äußerte sich Felix Eypeltauer (NEOS), auch wenn er, wie die anderen Fraktionen, die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen ausdrücklich lobte. Er hält das Ausmaß der von der SPÖ geforderten Mittelerhöhungen angesichts fehlender Unterlagen aber für nicht nachvollziehbar. Auch die verpflichtende Streichung der Gebühr für die erste Mahnung lehnt er ab. Es müsse aber eine Verhältnismäßigkeit zwischen der ursprünglichen Forderung und den Kosten bestehen, meint auch er.

Verständnis für die Forderung nach einer Anhebung der Vergütungen für den Dachverband äußerte Sozialminister Rudolf Anschober. Legistisch zuständig dafür ist ihm zufolge das Justizministerium.

Finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation

Ein gemeinsames Anliegen ist SPÖ und FPÖ die nachhaltige finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Zwar hat der Verein durch eine Gesetzesänderung heuer zusätzliche Mittel erhalten, die Oppositionsparteien vermissen aber eine nachhaltige Lösung und haben daher einen Gesetzentwurf (331/A) für ein VKI-Finanzierungsgesetz vorgelegt. 4,75 Mio. € soll der Bund dem VKI demnach jährlich ab 2020 – wertgesichert – zur Verfügung stellen. Im Gegenzug sollen vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht werden. Auch wirksame Kontrollen zur sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwendung der Fördermittel sieht der Antrag vor.

Andreas Minnich (ÖVP) und Ulrike Fischer (Grüne) hielten es in dieser Sache für wichtig, die laufende Evaluierung des VKI abzuwarten. Minnich brachte daher einen Vertagungsantrag ein. Markus Vogl (SPÖ) sagte, er hätte sich eine rasche Umsetzung gewünscht. Auch Felix Eypeltauer (NEOS) äußerte nur bedingtes Verständnis, dass man dieses Thema in den Herbst schiebe, zumal die Belegschaft des VKI unter der unsicheren Finanzierung leide. Der Antrag wurde mit ÖVP-Grünen-Mehrheit vertagt wie auch alle weiteren in Verhandlung stehenden Anträge.

Von der FPÖ zeigte sich Peter Wurm unglücklich über aktuelle Entwicklungen beim VKI. Er vermutete hinter der Bestellung des neuen Geschäftsführers Wolfgang Hermann ein rot-grünes Netzwerk und forderte von Sozialminister Rudolf Anschober Aufklärung über den Bestellungsvorgang (712/A(E)).

Den Ausschreibungsprozess hätte man nicht transparenter machen können, konterte Markus Vogl (SPÖ). Auch Minister Anschober bezeichnete das Auswahlverfahren, das noch vor seiner Amtszeit gestartet worden sei, als höchst professionell. Felix Eypeltauer (NEOS) sah den Antrag der FPÖ als positiv, bezeichnete aber die Begründung als polemisch, diese teile er nicht. Martin Litschauer (Grüne) verwies auch in dieser Sache auf die laufende Evaluierung des VKI, mit der sich der neue Geschäftsführer beweisen könne.

Verbandsklagen bei Datenschutzverletzungen

Schon im Zuge der Beschlussfassung des neuen Datenschutzregimes hat sich die SPÖ dafür ausgesprochen, Verbandsklagen zuzulassen, um gegen Datenschutzverletzungen großer Konzerne effektiv vorgehen zu können. Nun unternimmt sie in Form einer beantragten Novelle zum Konsumentenschutzgesetz einen neuen Vorstoß (335/A).

Felix Eypeltauer (NEOS) hält den Antrag wegen der kürzlich erzielten Einigung auf EU-Ebene über die EU-weite Einführung von Sammelklagen, die auch Klagen in Datenschutzangelegenheiten beinhaltet, für obsolet. Christian Drobits (SPÖ) sieht das anders. Der Antrag wäre eine zusätzliche Bestärkung in der Umsetzung der EU-Richtlinie, sagte er. Von Seiten der ÖVP und der Grünen sprachen sich Andreas Minnich und Ulrike Fischer im Hinblick auf die bevorstehende EU-Richtlinie für eine Vertagung aus.

Corona-Krise: Freiheitliche fordern Preismonitoring und Amnestie für Corona-Sünder

Gleich mehrere Anträge hat die FPÖ in Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgelegt. So geht es Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm und seinen FraktionskollegInnen darum, die Preisentwicklung bei manchen Waren und Gütern wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Gebühren, Mieten, Heizkosten, Treibstoffen und Öffi-Tickets genau zu beobachten und im Fall des Falles einen Teuerungsstopp zu erlassen (625/A(E)). Zudem bekräftigt Michael Schnedlitz die Forderung seiner Fraktion, alle Verwaltungsstrafverfahren, die auf Basis von COVID-19-Gesetzen und -Verordnungen eingeleitet wurden, einzustellen und bereits bezahlte Strafgelder zurückzuerstatten (613/A(E)). Auch ist es der FPÖ ein Anliegen, dass die KonsumentInnen infolge der COVID-19-Pandemie nicht unter die Räder kommen, sondern ihre Rechte vielmehr gestärkt werden (517/A(E)).

In der Debatte wies Alois Kainz (FPÖ) darauf hin, dass man durch die behördliche Schließung von Geschäften, Lokalen, Hotels, Kultur- und Sportstätten die Menschen nicht nur daran gehindert habe, ihrem gewohnten Alltag nachzugehen, sie seien auch in ihren Rechten massiv beeinträchtigt worden. So konnten etwa bereits gebuchte Reisen im In- und Ausland nicht angetreten oder Tickets für Kultur- und Sportveranstaltungen nicht konsumiert werden. Vor diesem Hintergrund sei eine starke Vertretung der Konsumentenrechte notwendiger denn je, bekräftigte er. Seine Fraktionskollegen Christian Ries und Peter Wurm hoben die Notwendigkeit eines Preismonitorings hervor und verwiesen auf Beschwerden von Seiten der Bevölkerung.

Wenig abgewinnen konnte Yannick Shetty (NEOS) diesen beiden Initiativen, die er zum Teil als skurril wertete. Die Preisstabilität zu gewährleisten, sei Aufgabe der Nationalbank, meinte er und plädierte in diesem Sinn für eine Weiterberatung im Finanzausschuss. Zudem hätten fixe Brotpreise schon in der Vergangenheit nicht funktioniert und würden das auch in Zukunft nicht tun. Im Übrigen sei keine Inflation absehbar, eher bestehe die Gefahr einer Deflation.

Auch Clemens Stammler (Grüne) kann die Gefahr einer Inflation nicht erkennen. Zu Beginn der Krise habe es vielleicht einzelne Auswüchse gegeben, aber dazu würden ohnehin Verfahren laufen. Überdies gab er zu bedenken, dass sich die Produktionskosten in einer Krise verteuern könnten und bestimmte Waren womöglich nicht nach Österreich geliefert würden, wenn es Preisbegrenzungen gebe.

Skeptisch äußerten sich die Grünen auch zur Forderung nach einer Generalamnestie für Corona-Sünder. Es sei der falsche Zeitpunkt für eine derartige Diskussion, sagte Hermann Weratschnig. Schließlich sei die Krise noch nicht vorbei, bei einem neuerlichen Ausbruch könnte es notwendig sein, wieder Restriktionen zu verhängen. Da zu signalisieren, es gebe ohnehin eine Amnestie bei Übertretungen, könne nicht Sinn der Sache sein. Zur Forderung nach der Wahrung von Konsumentenrechten merkte Ulrike Fischer (Grüne) an, man müsse die Maßnahmen auf die Entwicklung der Krise abstimmen.

Namens der SPÖ plädierte Christian Drobits dafür, den Antrag betreffend Generalamnestie für Corona-Sünder im Justizausschuss zu verhandeln.

Unberechenbarkeit des Coronavirus macht Anschober Sorgen

Sozialminister Anschober wies darauf hin, dass es zur Beginn der Krise hauptsächlich bei Schutzmasken und Schutzbekleidungen zu massiven Verteuerungen gekommen sei. Hier sei der Markt vor allem deshalb zusammengebrochen, da der Hauptproduktionsort für diese Produkte in China liegt. Eine Preisfestlegung von österreichischer Seite wäre China „ziemlich wurscht gewesen“, sagte Anschober, dann hätten sie ihre Produkte eben woanders verkauft. Zweckmäßiger sei es, dafür zu sorgen, dass solche Produkte im Inland produziert würden, das sei inzwischen auch der Fall.

Generell wies Anschober darauf hin, dass das Coronavirus „extrem unberechenbar“ sei. Das zeige sich auch an den aktuellen Entwicklungen in Israel und Singapur. Weltweit gebe es derzeit rund 150.000 Neuerkrankungen pro Tag. „Wir wissen nicht, wann wir den Alarm stoppen können“, meinte er in Richtung FPÖ. Vor diesem Hintergrund habe er auch „ein etwas flaues Bauchgefühl“ bei den Lockerungsmaßnahmen, wiewohl er sich dazu bekenne. Immerhin habe es bis jetzt 10 Öffnungsschritte gegeben, und zwar ohne große neuen Ausbrüche.

SPÖ und FPÖ für Deckelung der Überziehungszinsen

Sowohl FPÖ als auch SPÖ drängen darauf, die Überziehungszinsen bei Girokonten zu deckeln. Einkommensverluste aufgrund der Corona-Krise würde viele Menschen zwingen, ihr Konto zu überziehen, machen die Freiheitlichen geltend und schließen sich in diesem Sinn der Forderung der Arbeiterkammer an, vorübergehend einen verbraucherfreundlichen Corona-Überziehungszinssatz von maximal 5% festzulegen (658/A(E)). Zudem sollen für zumindest ein Jahr keine „Strafzinsen“ verrechnet werden dürfen und Konto-Kündigungen verboten sein.

Auch für SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl ist es nicht einsichtig, warum Banken ihren KundInnen in Zeiten der Niedrigzinspolitik Überziehungszinsen von im Schnitt 10,25% verrechnen. Er hält in diesem Sinn eine Deckelung der Zinsspanne für dringend geboten (588/A(E)). Schließlich hätten vor allem sozial schwächere Bevölkerungsgruppen oft keinen Zugang zu billigen Krediten. Ein weiteres Anliegen sind der SPÖ wohnortnahe Bankfilialen in allen Regionen Österreichs (586/A(E)).

Viele Menschen hätten in der Corona-Krise erstmals den Überziehungsrahmen für ihr Konto nutzen müssen, stellte Vogl fest. Hier werde mit der Not von Menschen Geschäft gemacht. Die von der FPÖ geforderten 5% seien ein guter Ansatzpunkt, sagte er, der Deckel solle aber unbefristet gelten. 13% seien unanständig, hielt ergänzend FPÖ-Abgeordneter Christian Ries fest. Für eine ausreichende Bankeninfrastruktur im ländlichen Raum machten sich neben Vogl außerdem SPÖ-Abgeordneter Robert Laimer und FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm stark.

Die „Überziehungsspirale“, in die viele BankkundInnen kommen, sieht auch Felix Eypeltauer (NEOS) als ein Problem. Es gebe aber Gründe für die Höhe der Überziehungszinsen, sagte er. So müsse die Bank jederzeit Geld bereithalten, zudem müssten auch Überziehungskredite mit Eigenkapital unterlegt werden. Er trat dafür ein, über das Thema im Finanzausschuss weiterzuberaten.

Was das Filialnetz der Banken betrifft, schloss sich Eypeltauer ÖVP-Abgeordneter Alexandra Tanda an. Diese hatte auf die enorme Bankomatdichte in Österreich verwiesen und festgehalten, dass Bargeldbezug auch in der Corona-Krise extrem einfach gewesen sei. Es sei auch am Land kein wirkliches Problem, zu Bargeld zu kommen, meinte auch Eypeltauer, und wenn es Probleme gebe, wäre das besser auf Gemeinde- oder Länderebene zu lösen.

Martin Litschauer (Grüne) sieht das Problem der Überziehungszinsen breiter. Man solle sich etwa auch überlegen, wie man Betroffene in eine Umschuldung bringe. Eine unbefristete Begrenzung des Zinssatzes wertet er als nicht ganz unproblematisch. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) gs/kar


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