Kontaktrecht auf Kosten der Kinder!? | Kinder

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien ortet Kindeswohlgefährdung

Wien (OTS) - Die aktuelle Mitteilung des größten Anbieters für begleitete Besuche in Wien, die geförderte Besuchsbegleitung  mit Jahresende einzustellen und aufgrund von Vorgaben des Sozialministeriums ab 2019 nur mehr  für privat zahlende Familien anzubieten, bedeutet für viele Eltern, dass sie diese Leistung nicht mehr finanzieren werden können.  

Besonders in Fällen von Gewalt ist, sofern es nicht zur Aussetzung der Besuche kommt, unbedingt erforderlich, dass qualifizierte BesuchsbegleiterInnen den Kontakt beaufsichtigen, um mögliche Retraumatisierungen von Kindern zu erkennen und adäquat einzuschreiten. 

Die Notwendigkeit qualifizierter Besuchsbegleitung wird von RichterInnen bereits derzeit oftmals unterschätzt. Aufgrund fehlender Angebote  droht die Gefahr, dass vermehrt Beschlüsse gefasst werden, die mangels entsprechender Einrichtungen dahingehend lauten, auch bei hocheskalierten Pflegschaftsverfahren und bei Kenntnis von erfolgter häuslicher Gewalt unbegleitete Kontakte durchzuführen.  

Grundsätzlich ist das Kontaktrecht zu beiden Elternteilen ein Recht jedes Kindes (Artikel 9 Kinderrechtskonvention. Dies beinhaltet aber auch das Recht auf ein gewaltfreies Leben und gewaltfreie Besuchskontakte. 

Der Schutz von Minderjährigen  ist jedoch unter solchen Umständen nicht gewährleistet! 

Neben Schulungen und Sensibilisierungen für Fachkräfte, ist ein geschütztes Berufsbild für BesuchsbegleiterInnen, sowie eine Koppelung der Förderung für Vereine an Qualitätskriterien und Standards, die bereits 2011 von ExpertInnen im Gewaltschutz unter Mitarbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien entwickelt wurden, unumgänglich. 

Aber es gibt auch noch weitere Probleme, insbesondere für Eltern(teile), die wenig finanzielle Ressourcen zu Verfügung haben wie z.B. die Elternberatung, die seitens des Gerichts verpflichtend angeordnet werden kann, damit Eltern zum Wohle ihrer gemeinsamen Kinder mit Unterstützung von ExpertInnen autonom Lösungen entwickeln können wie sie ihre Elternrolle in Zukunft leben wollen.

Gerade der Bereich Trennung/Scheidung ist ein äußerst sensibler Bereich, bei dem es immer wieder zu Beziehungstaten kommt. 

In der Kinder- und Jugendanwaltschaft melden sich täglich Mütter und Väter, die aufgrund der Trennungssituation sehr verzweifelt sind. 

Sie können ihre Kinder nicht sehen, die Verfahren dauern enorm lang, es gibt keine finanziellen Ressourcen um sich einen Rechtsanwalt leisten zu können sowie viele Fragen über das Verfahren im Pflegschaftsbereich, sind die Themen. 

Aber auch diese Beratung kostet Geld und es gibt doch immer wieder Elternteile die nur ein geringes Einkommen zu Verfügung haben. 

Es ist enorm wichtig Eltern(teile) in dieser für sie oftmals sehr dramatischen Situation möglichst rasch aufzufangen und ihnen Hilfe und mögliche Perspektiven anzubieten.  

Wenn wir das Kindeswohl ganzheitlich  ernst nehmen, bedarf es mehrerer Schritte sowohl im Bereich der Besuchsbegleitung, als auch in der Erziehungsberatung. 

Allen voran braucht es jedoch finanzielle Ressourcen um diese in ausreichendem Ausmaß umsetzen zu können!

Rückfragen & Kontakt:

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
DSAin Monika Pinterits, Mag. Ercan Nik Nafs
(++43-1) 70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at

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Quelle

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