Korrektur: Kunstrückgabebeirat beschloss zwei Empfehlungen

Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner 95. Sitzung am 6. März 2020 Empfehlungen zu Rückgaben aus der Österreichischen Galerie Belvedere sowie aus der Österreichischen Nationalbibliothek.

Wien (OTS)

Korrektur-Hinweis: In der OTS vom 06.03.2020 muss es richtig heißen: „1942 nach Auschwitz deportiert“ (nicht: 1940)

Zum Gemälde Vier Bäumevon Egon Schiele aus der Österreichischen Galerie Belvedere war bislang bekannt, dass es dem Handelsagenten und Juristen Josef Morgenstern mindestens bis 1930 gehörte. So ist es unter anderem auf Fotografien der vom Architekten Otto Bauer eingerichteten Wiener Wohnung des Ehepaars Josef und Alice Morgenstern über dem Kamin hängend zu sehen. Nach dem „Anschluss“ wurde das Ehepaar als jüdisch verfolgt, Josef Morgenstern verlor seine Beschäftigung als Handelsagent bei der Kontinentalen Eisenhandelsgesellschaft Kern & Co. Zusammen mit seiner Frau floh er im August 1938 zunächst auf die jugoslawische Insel Korčula und von dort weiter nach Brüssel. Nach dem Überfall deutscher Truppen auf Belgien im Mai 1940 wurde Josef Morgenstern von der belgischen Polizei verhaftet und in verschiedenen südfranzösischen Lagern interniert, bis er über das Sammel- bzw. Durchgangslager Drancy bei Paris am 9. September 1942 nach Auschwitz deportiert und dort ermordet wurde.

Alice Morgenstern überlebte die Jahre bis Kriegsende in Brüssel unter widrigen Umständen. Gemäß neu aufgefundenen Dokumenten im Österreichischen Staatsarchiv gab sie in den späten 1950er-Jahren gegenüber den österreichischen Behörden an, das Gemälde Vier Bäumevor der Flucht dem befreundeten Rechtsanwalt Robert Röhrl zur Verwahrung übergeben zu haben, über den es in der Folge mittels der Wiener Galerie L.T. Neumann im Jahr 1943 von der Österreichischen Galerie angekauft wurde. Weitere Zeugenaussagen belegen, dass das Gemälde bis nach dem „Anschluss“ 1938 im Eigentum Josef Morgensterns gestanden hatte. Der Beirat beurteilt daher die Verfügungen des Rechtsanwalts, dem das Gemälde zur Verwahrung übergeben wurde, als nichtige Rechtshandlungen und empfiehlt die Rückgabe des Gemäldes an die ErbInnen nach Josef Morgenstern.

Der zweite Fall betrifft eine Sammlung von über 370 Gebrauchskarten (Berg-, Wander-, Straßenkarten etc.) aus der Österreichischen Nationalbibliothek, die der Bibliothek ab Spätherbst 1938 von der Gestapo zugewiesen wurden und als NS-verfolgungsbedingt entzogen gelten. Ein Teil dieser Karten kommt aus jener Masse von entzogenen Kulturgegenständen, die in der Triester Synagoge gesammelt wurden und wohl aus den Wohnungen deportierter Jüdinnen und Juden der sogenannten „Operationszone Adriatisches Küstenland“ stammten. Nachdem der Beirat damit das Vorliegen einer Entziehung dieser Objekte feststellt, jedoch mangels Vorbesitzerhinweise ausschließt, dass eine Zuordnung zu den konkreten geschädigten Personen jemals möglich sein wird, empfiehlt er die Übereignung an den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus zur Verwertung gemäß Kunstrückgabegesetz.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Heike Warmuth
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6646104501
heike.warmuth@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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