Korrektur zu OTS 0017: Senat der Wirtschaft in Brief an Bundeskanzler Kurz: „Jeder trotz Krise umgesetzte Euro rettet Existenzen“

Wien (OTS) Die am 6. April 2020 veröffentlichte Presseaussendung des SENAT DER WIRTSCHAFT wird aufgrund einer missverständlichen Formulierung präzisiert und somit korrigiert.

Der dritte Verbesserungswunsch an die Bundesregierung war: „… Der Ausbau der digitalen Signatur für den Banken-, Sachverständigen- und Immobilienbereich, um z.B. Finanzierungen oder Immobilientransaktionen finalisieren zu können, sei dringend erforderlich. Gegenwärtig sind digitale Signaturen nur für Behörden, Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker zugelassen..“

Der Umstand, dass digitale Signaturen gegenwärtig nur für Behörden, Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker zugelassen seien, stimmt so nicht. Diese Einschränkung bezieht sich nur auf besonders qualifizierten Zertifikaten beruhende Amtssignaturen. Es können alle Rechtsgeschäfte mit elektronischen Signaturen abgeschlossen werden. Diese stehen jedem Bürger offen.

Der korrigierte Passus lautet nun:

„…Leider ist die Akzeptanz der elektronischen Signatur in Österreich insbesondere im Banken-, Sachverständigen- und Immobilienbereich noch schleppend. Deshalb empfehlen wir dem Ministerium nochmals ausdrücklich und öffentlichkeitswirksam darauf hinzuweisen, dass die elektronische Signatur für alle Geschäftsbereiche offen steht. Alle BürgerInnen sind eingeladen, die kostenfrei zur Verfügung gestellte QES in Form der Handy-Signatur (bzw. zukünftig E- ID) in Anspruch zu nehmen.…“

Rückfragen & Kontakt:

Mahdi Allagha, Generalsekretär
JUNGER SENAT DER WIRTSCHAFT
+43 664 88733311
m.allagha@senat-oesterreich.at
www.senat-oesterreich.at

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