Korrektur zu OTS0177:Bundesarbeitskammer 4 – Arbeitszeitflexibilisierung darf keine Einbahnstraße sein

Außerdem Anträge für Beschäftigung Älterer und mehr Rechte von BetriebsrätIn-nen beschlossen

Wien (OTS) - Bitte Untertitel und Vorspann austauschen. Korrigierte Meldung:

Arbeitszeitflexibilisierung darf keine Einbahnstraße sein, sondern alle Interessen der ArbeitnehmerInnen berücksichtigt werden müssen, insbesondere Bezahlung, Erholungsphasen und Familienleben. Das beschloss heute die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer. In weiteren Anträgen fordert die Hauptversammlung Initiativen für die Beschäftigung Älterer, will sie die Rechte des Betriebsrates stärken und Auslandsdiäten anpassen.

 Das von der Wirtschaftskammer geforderte Flexibilisierungspaket (10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit, 12 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit, 60 Stunden Wochenarbeitszeit, 2 Jahre Durchrechnung) würde bedeuten, dass derzeit bezahlte oder zumindest in Zeit vergütete Überstundenzuschläge entfallen. Für die ArbeitnehmerInnen heißt das: arbeiten für weniger Geld, länger arbeiten am Tag, länger in der Woche und Abgeltung in Zeitausgleich ohne Zuschläge.

 

Die Hauptversammlung fordert, dass bei neuen Arbeitszeitmodellen alle ArbeitnehmerInnen-Rechte (Bezahlung, Weiterbildung, Erhalt der Gesundheit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die abgesicherte Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten) jedenfalls zu berücksichtigen sind. Auch in Zukunft sollen die Kollektivverträge branchenspezifische Problemlagen lösen und die Spielräume entsprechend gestalten.

 

Weiters fordert die Hauptversammlung auf Antrag der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen die Umsetzung der Aktion +20.000 für die Beschäftigung Älterer – insbesondere müsse auch die Finanzierung gesichert werden. Notwendig sei überdies ein Qualifizierungsgeld, damit alle ArbeitnehmerInnen eine „zweite Ausbildungschance“ bekommen. Und die Bundesregierung müsse sich auf EU-Ebene für strenge Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping einzusetzen, um unseren Arbeitsmarkt zu schützen.

 

Betriebsrat stärken

 

Auf Antrag des ÖAAB/Christliche Gewerkschafter fordert die Hauptversammlung den Gesetzgeber auf, das Arbeitsverfassungsgesetz so abzuändern, dass der Betriebsrat künftig von von Arbeitgebern initiierten einvernehmlichen Lösungen so rechtzeitig informiert wird, dass es innerhalb einer angemessenen Frist möglich wird, vor der einvernehmlichen Auflösung Beratungsgespräche mit den betroffenen  ArbeitnehmerInnen und dem Dienstgeber zu führen.

 

Das Arbeitsverfassungsgesetz sieht vor, dass BetriebsrätInnen von Tochterunternehmen in den Aufsichtsräten von beherrschenden Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 Prozent) mitwirken können. Diese Regelung gilt aber nicht für Banken und Versicherungsunternehmen. Auf Antrag der „Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG) fordert die Hauptversammlung die Streichung dieser Ausnahmeregel.

 

Auslandsdiäten anpassen

 

Viele Österreicher versehen einen Teil ihrer Arbeit im Ausland. Die Tagesgebühr für Dienstverrichtungen im Ausland wurde seit 15 Jahren nicht angepasst. Auf Antrag der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) fordert die Hauptversammlung die Evaluierung der Tagesgebühr für Dienstverrichtungen im Ausland und die regelmäßige Anpassung dieser Gebühr in Zukunft.

 

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Ute Bösinger
(+43-1) 501 65-2779
ute.boesinger@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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