Korrektur zu OTS_20171212_OTS0183
Wien (OTS) - In die FCG-Aussendung hat sich ein bedauerlicher Tippfehler eingeschlichen. Die AK-Umlage beträgt nicht 0,8 Prozent sondern nur 0,5 Prozent der Bruttobezüge der AK-Mitglieder. Und zwar bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Dieser Betrag wird gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt abgezogen. Dadurch wirkt die AK-Umlage steuermindernd. Im Schnitt beträgt der Mitgliedsbeitrag 6,68 Euro netto.
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