Kraker: PatientInnen sollten sich besseres Bild über Qualität von MedizinerInnen machen können

Rechnungshofausschuss widmet sich Qualitätskontrollen niedergelassener ÄrztInnen

Wien (PK) Auf der Tagesordnung des heutigen Rechnungsausschusses stand ferner ein Bericht über die Qualitätssicherung für niedergelassene ÄrztInnen, wobei der Rechnungshof gewichtige Mängel feststellte und die fehlende Transparenz bei der Qualitätsberichterstattung kritisierte.

Ausdrücklich wird das zögerliche Vorgehen von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern kritisiert. Die im Rahmen der Gesundheitsreform 2013 beschlossene Ergebnisqualitätsmessung wurde für den ambulanten Bereich bislang weder entwickelt noch umgesetzt, stellt der Rechnungshof fest. So haben PatientInnen etwa bis dato keine Möglichkeit, sich auf einer neutralen Bundes-Plattform über die Behandlungsqualität bei niedergelassenen MedizinerInnen zu informieren. Bemängelt wird im Rechnungshofbericht zudem, dass auch die Diagnosedokumentation im ambulanten Bereich, auf die man sich schon im Zuge der Gesundheitsreform 2005 geeinigt habe, bislang nicht eingeführt wurde. Zu den wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofs zählt daher die Entwicklung von Qualitätsstandards mit verpflichtenden Kriterien bzw. Vorgaben bis zum Ende der aktuellen Zielsetzungsperiode im Jahr 2021 sowie die Erhöhung der Anzahl der Validitätsprüfungen bei der Qualitätsprüfung von Ordinationen.

Weitere Mängel erkennt der Rechnungshof bei der Qualitätsmessung. Die Messung der Qualität der Leistungserbringung beurteilen die niedergelassenen ÄrztInnen gemäß Ärztegesetz alle fünf Jahre in Evaluierungsfragebögen selbst. Die von der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) erstellten Fragebögen sollten nach Empfehlung des Rechnungshofs neutral gestaltet sein. Daher wird die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Stärkung der finanziellen und organisatorisch unabhängigen Qualitätssicherungseinrichtung vorschlagen. Zudem wird empfohlen, die Möglichkeit zur Erhöhung der stichprobenartigen Kontrollen zu überprüfen, da eine Ordination von dieser Evaluierung statistisch gesehen nur alle 70 Jahre betroffen ist.

Ergebnisqualitätsmessung ist für Rechnungshofpräsidentin wesentlichster Kritikpunkt

Die Notwendigkeit einer Ergebnisqualitätsmessung bezeichnete die Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker als springenden Punkt des Berichts. Immerhin gebe es dafür schon seit 2005 Bemühungen sowie eine konkrete Zielsetzung seit 2013. Eine dementsprechende Möglichkeit, damit sich PatientInnen ein gutes Bild über die Qualität der niedergelassenen MedizinerInnen machen können, sei aber noch immer offen, bemängelte sie. In Kärnten wurde mit einem Pilotprojekt die Basis für eine derartige Ergebnisqualitätsmessung sowie für eine Qualitätsberichterstattung gelegt. Daran sollte man sich orientieren, schlug Kraker vor.

Fraktionen sehen Qualitätskontrolle durch Selbstevaluierung kritisch

Peter Gerstner (FPÖ) dankte der Rechnungshofpräsidentin für den detaillierten Bericht. Er merkte an, das sich die Prüfung über die Qualitätssicherung niedergelassener ÄrztInnen allerdings über einen Zeitraum erstreckt habe, wo noch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen damit betraut war. Der Prüfzeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2013 bis 2016. Erst seit Anfang diesen Jahres sind die Agenden im Sozialressort von Ministerin Hartinger-Klein beheimatet. Von ihr wollte Gerstner wissen, wie man gegen die diversen Online-Portale zur Bewertung von Arztpraxen vorgegangen sei, die aufgrund der Doppelgleisigkeit zur Verunsicherung bei den BürgerInnen geführt hätten. Fraktionskollege Wolfgang Zanger (FPÖ) erachtete es als legitim, dass man mit dem Rechnungshofbericht Empfehlungen zur Umsetzung bringen will, der Bericht zeige aber grundsätzlich eine Baustelle von ehemaligen SPÖ-Ministern auf, meinte er.

Zumal sich Ärztinnen selbst kontrollieren und ihre Qualitätsevaluierung durch Fragebögen der ÖQMed selbst durchführen, ortet ÖVP-Mandatar Franz Hörl ein Problem in der Qualitätskontrolle. Im stationären Bereich sei die Situation seines Erachtens etwas besser. Im ländlichen Bereich hingegen wäre man froh, überhaupt Ärzte in der Nähe zu haben, da seien die Qualitätssicherungsmaßnahmen seiner Ansicht nach eher zweitrangig.

Dass die Qualität von praktizierenden Ärzten grundsätzlich schwer zu beurteilen sei, meinte Wolfgang Zinggl (JETZT), da aber bei rund 20% der Praxen Mängel festgestellt wurden, sehe er da sehr wohl Handlungsbedarf seitens des Ministeriums. Auch sei im Rechnungshofbericht nicht klar ersichtlich, um welche Art der Mängel es sich handle. Eine stichprobenartige Überprüfung, die nur alle 70 Jahre stattfindet, sei seiner Ansicht nach nicht zielführend. Er schlug daher vor, systematische Qualitätskontrollen vorzusehen. Wie treffsicher die Prüfung der Behandlungsqualität von niedergelassenen MedizinerInneen sei und ob es einer Diagnosedokumentation bedarf, wollte die Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Irmgard Griss (NEOS) wissen.

SPÖ-Abgeordneter Erwin Preiner sagte, dass PatientInnen auf die Expertise der niedergelassenen MedizinerInnen vertrauen können müssen, da deren Praxen zumeist die erste Ansprechstelle darstellen, wenn man krank ist. Eine unabhängige Qualitätssicherungseinrichtung erachte er daher ebenso wünschenswert wie eine Zusammenführung der Online-Bewertungs-Plattformen. Er fragte die anwesende Sozialministerin, wie man die Selbstevaluierungsbögen der ÖQMed entsprechend verbessern könnte und ob eine unabhängige Prüfung denkbar wäre. Auch Fraktionskollege Philip Kucher (SPÖ) interessierte sich für konkrete Maßnahmen seitens des Ministeriums aufgrund des vorliegenden Berichts. Da es sich im medizinischen Bereich um die Schicksale von Menschen handle, sollte man Dinge, die gut funktionieren, ausbauen und für Verbesserungen in jenen Bereichen sorgen, die noch nicht so gut funktionieren, meinte er.

Hartinger-Klein will mehr Transparenz ermöglichen

Dass die Qualitätssicherung der ÖQMed zu hinterfragen sei, räumte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ein. Im Gremium seien allerdings mehrere Stakeholder vertreten, verteidigte sie die Kritik betreffend gewünschter Unabhängigkeit. Gemeinsam mit der Ärztekammer und der Patientenanwaltschaft habe sie zu einem Gipfel geladen, um die Thematik zu besprechen. Grundsätzlich sei die Messung der Ergebnisqualität sehr schwierig und der Prozess nicht leicht. Eine flächendeckende Diagnosekodierung versteht sie als den richtigen Weg. Man könne zwar nicht alles auf einmal ändern, aber legistische und technische Prüfungen für deren Einführung sind laut der Ministerin bereits in Ausarbeitung. Um PatientInnen mehr Transparenz zu ermöglichen, wurden verschiedene Plattformen zur Online-Bewertung von niedergelassenen ÄrtzInnen zu einer zusammengefasst. Das Portal „Kiniksuche.at“, wo man sich über Wartezeiten, Frequenzen und Qualitätsstandards von Spitälern informieren kann, ist seit Juni dieses Jahres online und soll auch auf Arztpraxen ausgedehnt werden, sagte Hartinger-Klein.

Da die Abgeordneten Hörl (ÖVP) und Preiner (SPÖ) von der Ministerin wissen wollten, wie man eine berufsgruppenspezifische Mindestanforderung sicherstellen könne, sagte sie, dass sich ein wissenschaftlicher Beirat damit befasse. Rudolf Plessl (SPÖ) erkundigte sich über die Nachbesetzung von Planstellen sowie über den Anstieg von WahlärztInnen im Vergleich zu KassenärztInnen. Diese werden laut Auskunft der Sozialministerin in gemeinsamer Abstimmung von den Sozialversicherungsträgern und der Ärztekammer vergeben. Dass es zu wenig Kassenarztstellen gebe, hätte allerdings die SPÖ verursacht, entgegnete sie außerdem. Angesprochen auf den ÄrztInnenmangel im ländlichen Raum, sicherte sie den Ausschussmitgliedern zu, dass man mit der Lehrpraxenförderung und der Möglichkeit der Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen viel tue, um die ländliche Versorgung zu sichern. Der Bericht des Rechnungshofs wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

Weitere Rechnungshofberichte zur Kenntnis genommen bzw. vertagt

Weitere Rechnungshofberichte zum Register im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, zur Gewährung von Ausgleichszulagen in der Pensionsversicherung, zu Wartezeiten auf Therapien und Eingriffe sowie zum Öffentlichen Gesundheitsdienst in ausgewählten Bezirksverwaltungsbehörden in Oberösterreich und Salzburg wurden im Ausschuss ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen. Weitere Berichte zur psychiatrischen Versorgung in Krankenanstalten in Kärnten und Tirol sowie zur Albertina wurden vom Rechnungshofausschuss zur Fristwahrung behandelt, aber allesamt vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) fan

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