Kraker pocht auf Maßnahmen zur Angleichung des faktischen an das Regelpensionsalter

Nationalrat debattiert Rechnungshofberichte über Pensionen der LandesbeamtInnen

Wien (PK) - Die Angleichung des faktischen an das Regelpensionsalter bleibt für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker vorrangiges Ziel. Dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, geht aus einem Bericht des Rechnungshofs über Pensionsstand und Pensionsausgaben der LandesbeamtInnen hervor, der heute im Nationalrat erörtert wurde. So lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter in einigen Bundesländern - allen voran Wien und Kärnten - nach wie vor deutlich unter 60 Jahren, was der Rechnungshof insbesondere auf einen überproportional hohen Anteil von krankheitsbedingten Pensionierungen und die Inanspruchnahme der alten "Hacklerregelung" zurückführt.

Zur Debatte stand überdies auch ein Bericht des Rechnungshofs über die Pensionsanpassungen der LandesbeamtInnen im Zeitraum 2006 bis 2016. Hier fiel dem Kontrollorgan auf, dass einige Bundesländer und die Stadt Wien teils recht großzügige Pensionserhöhungen vorgenommen hatten, woraus sich im Vergleich zur Anpassung gemäß ASVG bzw. Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von rund 141,6 Mio. € ergab.

Ruf nach Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht

Keine Freude mit der unterschiedlichen Vorgangsweise der Länder bei den Pensionen ihrer BeamtInnen haben auch die Abgeordneten aller Fraktionen. So kritisierte ÖVP-Mandatar Johann Singer vor allem länderspezifische Einmalzahlungen und vom ASVG abweichende Anpassungssätze und Wartefristen und forderte mit Nachdruck eine einheitliche Praxis. Seine Fraktionskollegin Maria Smodics-Neumann wies auf den Umstand hin, dass 50% der Wiener BeamtInnen krankheitshalber in Frühpension gehen, und stellte fest, dies stehe in krassem Gegensatz zur Frühpensionsquote von 20% in der Privatwirtschaft. Christian Lausch (FPÖ) zeigte sich irritiert darüber, dass die Wiener BeamtInnen durchschnittlich mit 57,6 Jahren in Pension gehen, wogegen das Pensionsantrittsalter der BundesbeamtInnen rund drei Jahre höher liege. Handlungsbedarf ortete er vor allem bei der SPÖ in der Bundeshauptstadt. Insgesamt wäre es besser, die Regelung sämtlicher Beamtenpensionen bundesweit vorzugeben, anstatt die Länder "fuhrwerken" zu lassen, meinte Lausch.

Seitens der SPÖ appellierte Karin Greiner an Vizekanzler Strache und Bundesminister Moser, mit den Ländern in Gespräche über eine einheitliche Vorgangsweise bei den Pensionsanpassungen einzutreten. Philip Kucher (SPÖ) beklagte Unübersichtlichkeiten im Pensionsbereich, führte die Unterschiede in Kärnten allerdings auf die Pensionsreform von ÖVP und FPÖ zurück. Rudolf Plessl (SPÖ) wiederum meldete massive Bedenken angesichts des Plans von Vizekanzler Strache an, nur noch jede dritte frei werdende Planstelle nachzubesetzen. Unter dieser Voraussetzung werde der öffentliche Dienst seine Aufgaben nicht mehr erfüllen können, schlug er Alarm.

Durch die Willkür der Länder würden Mehrkosten für den Steuerzahler entstehen, kritisierte auch Gerald Loacker (NEOS), wobei er anmerkte, die Länder würden sich "einen feuchten Kehricht" um die Empfehlungen des Rechnungshofs kümmern. Sein Entschließungsantrag, durch ein Gesetz dafür zu sorgen, dass die Empfehlungen bezüglich der Länderpensionen umgesetzt werden, blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

Wolfgang Zinggl (PILZ) thematisierte die im Vergleich zur ASVG-Pension oft überdurchschnittliche Höhe von Beamtenpensionen und forderte für BundesbeamtInnen in einem ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag die Einführung eines erhöhten Pensionssicherungsbeitrags von 10% ab Überschreitung der monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sprach sich für Maßnahmen aus, um das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren zu erreichen. Sie unterstrich dabei die Empfehlungen des Rechnungshofberichts bezüglich Umsetzung der Wartefristen des ASVG auch in den Ländern sowie Krankenstands- und Diagnosemonitoring. Nachdruck verlieh sie auch dem Vorschlag nach einer Deckelung durch Fixbeträge beziehungsweise erhöhten Pensionssicherungsbeiträgen bei Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage. (Fortsetzung Nationalrat) hof

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