„kreuz und quer“-Porträt in memoriam Hans Küng: „Hans Küng – Provokateur und Friedensstifter“

Am 13. April um 22.35 Uhr in ORF 2; danach: „Die Richterin – Eine Frau spricht Scharia-Recht“

Wien (OTS) Er hinterfragte kritisch katholische Dogmen und überwarf sich mit dem Papst. Seitdem widmete sich Hans Küng seinem Lebensprojekt: dem Dialog der Weltreligionen. Nun ist der berühmte Schweizer Theologe im Alter von 93 Jahren gestorben. In memoriam Hans Küng zeigt „kreuz und quer“ am Dienstag, dem 13. April 2021, um 22.35 Uhr in ORF 2 die Dokumentation „Hans Küng – Provokateur und Friedensstifter“ von Ute-Beatrix Giebel. Um 23.20 Uhr folgt Erika Cohns Film „Die Richterin – Eine Frau spricht Scharia-Recht“.

„Hans Küng – Provokateur und Friedensstifter“ – Ein Film von Ute-Beatrix Giebel

Der Bannstrahl traf Hans Küng auf der Skipiste. 1979, kurz vor Weihnachten, entzog ihm Papst Johannes Paul II. die kirchliche Lehrerlaubnis. Küng durfte nicht länger im Namen der römisch-katholischen Kirche als Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie in Tübingen lehren. Er wehrte sich entschieden, doch vergeblich. Die Universität richtete ihm daraufhin eigens ein Institut für Ökumenische Forschung ein. Trotz seiner Kirchenkritik blieb Küng bis zuletzt auch katholischer Priester. Hans Küng forderte seine Kirche zu radikalem Umdenken auf und wollte die christliche Botschaft den Menschen seiner Zeit verständlich machen. Er provozierte und hinterfragte etwa die päpstliche Unfehlbarkeit. Der Vatikan warf Küng vor, er verunsichere mit seinen Thesen die Gläubigen und verwässere die kirchliche Lehre.

„Die Kirche“, „Unfehlbar?“, „Christ sein“, „Existiert Gott?“: Mit seinen Bestsellern hatte der Theologe damals längst Aufsehen erregt. Küngs Karriere war beachtlich. In Rom studierte er an der päpstlichen Universität Gregoriana Philosophie und Theologie. 1954 empfing er die Priesterweihe. Für seine Dissertation am Institut Catholique in Paris über die Rechtfertigungslehre schrieb der reformierte Theologe Karl Barth das Vorwort: Allein das war zu jener Zeit eine Provokation – und eine Vorwegnahme der ökumenischen Fortschritte viele Jahrzehnte später. Denn Karl Barth bescheinigte dem nicht einmal 30-jährigen Küng: Wenn Küngs Auffassung wirklich die Lehre der katholischen Kirche darstelle, dann bestehe in der Frage der Gnadentheologie keine Differenz zum Protestantismus. 1962 berief Papst Johannes XXIII. Hans Küng zum theologischen Berater beim Zweiten Vatikanischen Konzil, gemeinsam mit dem jungen Joseph Ratzinger, seinem späteren Kontrahenten.

Nachdem Küng 1979 die Lehrerlaubnis entzogen worden war, suchte er das Gespräch mit Vertretern aus Dichtung, Kunst, Musik, Psychologie und Wirtschaft. Er öffnete sich für das Gespräch mit Atheisten und mit den Weltreligionen. Kein Weltfrieden ohne Religionsfrieden: Für diese These reiste Küng fortan quer durch alle Kontinente und Kulturen und umgab sich mit Prominenz. In seinem „Weltethos“ formulierte er schließlich 1990 ethische Werte, die Angehörige aller Religionen leben können. Dabei wusste Küng sehr wohl, dass Religionen Gewalt und Kriege inspirieren oder legitimieren können. Aber er war überzeugt: „Was Religionen im Negativen können, das können sie auch im Positiven.“

Der Theologe Joseph Ratzinger war nach dem „Tübinger Trauma“ der Studentenproteste 1968 kein Stürmer mehr, sondern Verteidiger. Fortan versuchte Ratzinger das Denksystem der katholischen Dogmatik und die katholische Tradition gegen „modernistischen Relativismus“ und eine marxistisch orientierte, radikale Theologie zu schützen. Ganz anders Küng: Nach seinen Konflikten mit dem Vatikan – die wichtigsten Themen waren Zölibat, päpstliche Unfehlbarkeit, Frauenpriestertum – war er als „Kirchenkritiker“ und „Gegenpapst von Sursee“ ein unernannter, aber stets gefragter Wortführer der kirchlichen Linken. Dennoch kamen Joseph Ratzinger – nach seiner Wahl zum Papst – und Hans Küng 2005 am Sommersitz der Päpste in Castel Gandolfo zu einem langen Gespräch zusammen. Kontroverse Themen wurden ausgeklammert, doch der Gesprächston war dem Vernehmen nach versöhnlich.

2013 betrat Papst Franziskus die Weltbühne – und die inhaltlichen Schwerpunkte des Papstes „vom anderen Ende der Welt“ entsprachen viel eher den theologischen Hauptanliegen von Hans Küng. Der Papst aus Argentinien schrieb ihm zwei Briefe. Hans Küng bilanzierte: „Das ist auf jeden Fall eine informelle Rehabilitation.“ Krankheitsbedingt zog sich Küng im Jahr 2013 zurück. Ein Leben lang hatte er Fragen gestellt, nun stellten sich ihm existenzielle Fragen in neuer Dringlichkeit. In seiner Biografie schloss er Suizidbeihilfe nicht aus – er kannte kein Tabu. Hans Küng ordnete sein Reich: Er versöhnte sich mit seiner Krankheit und veröffentlichte Memoiren sowie die Gesamtausgabe seines Werks. Nun ist er im Alter von 93 Jahren in Tübingen verstorben.

„Die Richterin – Eine Frau spricht Scharia-Recht“ – Ein Film von Erika Cohn

Bisher waren die Posten für Richter im Islam fest in männlicher Hand. Doch die palästinensische Juristin Kholoud Al-Faqih schreibt Geschichte – und wird zur ersten Scharia-Richterin im Nahen Osten ernannt. Damit ist sie als Expertin für die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen und Gesetze im Islam anerkannt. Vor Gericht verhandelt sie etwa Familienrechtsfälle. Denn „Scharia“ – sinngemäß übersetzt: Weg zur Wasserquelle – ist die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen im Islam und umfasst auch die Mechanismen zur Normfindung und Interpretation dieser Gesetze. Der Film begleitet Kholoud Al-Faqih bei Gerichtsverhandlungen und in ihrem privaten Umfeld.

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