Kumulationsprinzip: Reform ändert nichts an harten Strafen für schwarze Schafe

WKÖ-Gleitsmann stellt klar: Lohndumping wird auch künftig konsequent sanktioniert. Strafmilderung gibt es nur bei derzeit unverhältnismäßigen Strafen

Wien (OTS) Die Wirtschaftskammer begrüßt den Plan der Regierung ausdrücklich, das sogenannte Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren zurückzudrängen. Mit der geplanten Entschärfung des Kumulationsprinzips ist ein Meilenstein im Kampf gegen überbordende Verwaltungsstrafen gelungen.

 Allerdings werden derzeit viele unbegründete Ängste geschürt, sagt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer Österreich: „Es stimmt nicht, dass durch die Reform Lohndumping Tür und Tor geöffnet wird. Ganz im Gegenteil: Nachdem das Problem im Lohndumping nicht bei der zu geringen Strafhöhe – die Strafe geht bis 50.000 Euro je Arbeitnehmer! -, sondern bei der schwierigen Strafdurchsetzung vor allem gegenüber ausländischen Unternehmen liegt, ist es wichtig, dass die Regierung bei der Durchsetzung härter vorgehen will.“ Schwarze Schafe werden somit auch künftig hart bestraft werden. Nur bei derzeit unverhältnismäßigen Strafen wird es weniger Sanktionen geben.

 Gleitsmann nennt als Beispiele kleine Fehler in der Buchhaltung oder im Bereich der Arbeitszeitaufzeichnung: Wenn zum Beispiel ein Kleinbetrieb mit drei Mitarbeitern einmal die Mittagspause nicht aufzeichnet, drohen ihm derzeit neun Strafen: einmal wegen Nichtaufzeichnung der Pause, einmal wegen Nichtgewährung der Pause, einmal wegen Überschreitung der Höchstarbeitszeit und das Ganze mal drei. „Dies ist unverhältnismäßig und überbordend“, so Gleitsmann. Jedoch wird die Kumulation nach Tatbestand auch künftig bleiben, stellt der Experte klar. Für das genannte Beispiel bedeutet dies, dass es aufgrund der drei vorliegenden Rechtsverstöße drei Strafen geben wird. Lediglich die Multiplikation mit der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer fällt weg.

 Der Vorschlag sieht zudem eine Entschärfung des Kumulationsprinzips nur dann vor, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit den einzelnen Taten besteht (sog. „Tateinheit“). Es gibt somit auch keinen Schutz von Wiederholungstätern: Verstöße, die miteinander in keinem Zusammenhang stehen wie z.B. zeitlich auseinanderliegende Lohnverkürzung, werden weiterhin jeweils gesondert geahndet werden.

 Prinzip „Beraten statt Strafen“ stärkt Bewusstsein der Unternehmen

   Dass künftig dem Prinzip „Beraten statt Strafen“ mehr Gewicht gegeben wird, ist laut Gleitsmann ebenfalls zu begrüßen: „Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt, die dazu beiträgt, das Bewusstsein der Unternehmen für die Notwendigkeit der arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu erhöhen“, sagt Gleitsmann. (PWK402/DFS)

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Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit
Dr. Martin Gleitsmann
Telefon: +43 5 90 900 4286
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