Datum/Ort: 01.05.2020, Gesamtes Wiener Stadtgebiet
Wien (OTS) – Gemäß § 7a Abs. 2 des Versammlungsgesetzes wird für rechtmäßige Versammlungen unter freiem Himmel generell ein Schutzbereich mit 20 Metern im Umkreis um die Versammelten festgelegt. Die Verordnung ist im vollständigen Wortlaut der Internetseite der Polizei Wien zu entnehmen.
Verkehrspolizeilich ist im Hinblick auf die für morgen geplanten Versammlungen mit Teilsperren von Hauptverkehrsrouten und teilweise erheblichen Verzögerungen zu rechnen. Es wird davon abgeraten, mit dem Privat-KFZ in die Innenstadt zu fahren. Besonders betroffen sind der Bereich Praterstern und im Anschluss der Bereich Ring, wo ab Mittag mit den Sperren zu rechnen ist.
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