Kunstrückgabebeirat beschloss drei Empfehlungen | Bundespressedienst, 14.06.2019

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner heutigen 93. Sitzung (14. Juni 2019) Empfehlungen zu Rückgaben von Objekten aus der Albertina, aus dem Österreichischen Museum für Volkskunde sowie der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

Luise Simon wurde vom NS-Regime als Jüdin verfolgt und floh im Jahr 1939 in die Schweiz. Ihre in Wien verbliebene Kunstsammlung wurde 1940 durch die Gestapo beschlagnahmt. Das Aquarell von Friedrich Schilcher, ein Vorhang-Entwurf für das Theater an der Wien, wurde 1942 von der Albertina erworben. 1948, zwei Jahre nach Luise Simons Tod in der Schweiz, stellten ihre Erbinnen Rückstellungsansprüche, auf die der damalige Direktor Otto Benesch mit dem Angebot reagierte, es gegen zwei Doubletten einzutauschen. Als die Erbinnen dem nicht zustimmten, wurde ihnen eine Ausfuhrsperre durch das Bundesdenkmalamt mitgeteilt, woraufhin die Erbinnen das Blatt um 40 Dollar an die Albertina verkauften. Aufgrund des engen zeitlichen wie sachlichen Zusammenhangs zwischen der Ankündigung der Ausfuhrsperre und dem Erwerb durch das Museum empfahl der Beirat die Übereignung an die Erben nach Luise Simon.

Ebenfalls empfahl der Beirat eine Rückgabe von elf Gegenständen aus dem Österreichischen Museum für Volkskunde, die das Museum 1939 vom Wiener Antiquitätenhändler Wilhelm Hernfeld erworben hatte. Wilhelm Hernfeld wurde vom NS-Regime als Jude verfolgt und musste am 1. März 1939 die Gewerbeberechtigung zurücklegen. Aus dem Erlös der verbliebenen Waren und mit seinen Ersparnissen zahlte er diskriminierende Abgaben, Steuern und Spesen für die Geschäftsauflösung. Wilhelm Hernfeld starb am 5. März 1940 in Wien. Da der Verkauf der Objekte im engen Zusammenhang mit der verfolgungsbedingten Auflösung des Geschäftes von Wilhelm Hernfeld stand, ist die Veräußerung als nichtiges Rechtsgeschäft zu bewerten.

Zuletzt behandelte der Beirat den Fall eines Hammerflügels, der heute im Eigentum der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien steht. 1939 bekundete der Kommissarische Leiter des Kunsthistorischen Museums, Fritz Dworschak, Interesse an Kunstgegenständen des aufgelösten Deutschen Ordens, die der „Stillhaltekommissar für Organisationen, Vereine und Verbände“ im Schloss Freudenthal im damaligen „Reichsgau Sudetenland“ sicherstellen hatte lassen. Der Flügel gelangte im Frühjahr 1942 an das Museum, von wo er 1948 an die damalige Akademie für Musik und darstellende Kunst übergeben wurde. In seinem Beschluss kam der Beirat zur Erkenntnis, dass diese Verfügungen als nichtige Rechtshandlungen zu beurteilen sind.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Christoph Bazil
Leiter der Geschäftsstelle des Beirats
Tel. +43 1 53415-850 100

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Quelle

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