Kunstrückgabebeirat beschloss zwei Empfehlungen | Bundespressedienst, 06.07.2017

Wien (OTS) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner heutigen Sitzung (6. Juli 2017) eine Empfehlung zur Rückgabe eines Hammerflügels aus der Sammlung alter Musikinstrumente des Kunsthistorischen Museums und eine Empfehlung zur Rückgabe volkskundlicher Objekte aus dem Museum für Volkskunde.

Ing. Robert Jonas wurde nach dem „Anschluss“ als Jude verfolgt. Robert Jonas musste mit seiner Frau und den beiden Kindern im Herbst 1938 in die Schweiz flüchten. Kurz zuvor übertrug er dem Museum für Volkskunde drei Objekte, nämlich eine Spanschachtel, einen Schnabelkrug sowie eine Tellerplatte. Die Übergabe der drei Objekte stand offensichtlich im engen Zusammenhang mit der Verfolgung und Flucht der Familie Jonas, daher sah der Beirat den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Z 2 Kunstrückgabegesetz erfüllt.

Ebenfalls zur Rückgabe empfohlen wurde ein Hammerflügel aus der Sammlung alter Musikinstrumente des Kunsthistorischen Museums. Auch Paul Stefan Dukes und Vera Dukes wurden von den Nationalsozialisten als Juden verfolgt. Paul Stefan Dukes starb am 23. Oktober 1940 nach einem Suizidversuch. Seine Witwe floh mit den gemeinsamen Kindern über Ungarn nach Kanada. Vor der Flucht verkaufte Vera Dukes über einen Mittelsmann einen Hammerflügel an die Sammlung alter Musikinstrumente des Kunsthistorischen Museums. Auch dieser Verkauf ist als Entziehung zu bewerten, weshalb der Beirat eine Rückgabe an die Erben empfiehlt.

Der Beirat vertagte seine Beratungen zu Blättern aus der Sammlung des Chemnitzer Bankiers Carl Heumann, die sich heute in der Albertina befinden.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Kerstin Hosa, MAS
Kabinett des Bundesministers Mag. Thomas Drozda
Pressesprecherin Kunst & Kultur
+43 1 531 15-20 2122, +43 664 610 63 62
kerstin.hosa@bka.gv.at

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