Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Klarstellungen zum Semmelweis-Areal

Ignorieren gerichtlicher Gutachten und Fakten ist Worst-Case-Szenario für politisches Handeln

Wien (OTS/SPW-K) „Noch vor wenigen Wochen redete die Opposition von dreistelligen Millionenbeträgen, um die das Semmelweis-Areal vor sechs Jahren angeblich verkauft hätte werden müssen. Das Gutachten des zuständigen Bezirksgerichts Döbling bringt jetzt Klarheit: Es beziffert den Schätzwert des Areals auf 20,4 Millionen Euro. Das geringste Gebot ist mit 10,2 Millionen Euro angegeben“, stellt SPÖ-Gemeinderat und Wohnbausprecher Kurt Stürzenbecher klar.

Dies bestätigt einmal mehr, dass der damalige Verkaufspreis von 14,9 Millionen Euro absolut marktkonform und keineswegs zu billig war, sondern dem Preisniveau vor sechs Jahren entsprach. Bei der Preisbildung sind zudem die strengen Auflagen der Stadt Wien zu bedenken: Durchwegung für die Öffentlichkeit, Erhalt und Pflege des Grünraums, Denkmalschutz bis hin zum Zaun sowie das Betreiben einer Schule bis 2027.

All das sind Bedingungen, die den Kreis möglicher Interessenten immer drastisch eingrenzen und die natürlich Auswirkungen auf die Preisbildung am Immobilienmarkt haben. Wer das ignoriert, weiß es nicht besser, oder handelt im Auftrag einer politischen Agenda“, so Stürzenbecher.

Zum Hintergrund: Das aktuelle Edikt zur Versteigerung, das nun vom Bezirksgericht Döbling in Auftrag gegeben wurde, beziffert den Schätzwert der Liegenschaft auf 20,4 Millionen Euro. Berechnet man die getätigten Investitionen, Sanierungen und oben erwähnten strengen Auflagen der Stadt Wien ein, so stellt sich heraus, dass der vor sechs Jahren erzielte Verkaufswert der Stadt Wien von 14,9 Millionen Euro marktkonform war.

„Die Stadt Wien ist hier nicht mehr Eigentümerin. Es handelt sich bei der aktuellen Situation rund um die Versteigerung um einen reinen Interessenskonflikt zwischen Wirtschaftspartnern. Die Stadt kontrolliert sehr genau, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer vertragsbrüchigen Verwendung des Areals kommt und die auferlegten Bedingungen und Auflagen des Vertrages eingehalten werden. Das war in der Vergangenheit der Fall, ist auch jetzt so, und wird durch die im Grundbuch verankerten Auflagen auch in Zukunft so bleiben“, klärt Stürzenbecher abschließend auf. 

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(01) 4000-81 922
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