Kuss-Bergner kritisiert unsachliche Panikmache auf dem Rücken behinderter Kinder und ihrer Eltern

Wien (OTS) Hier möchte jemand offensichtlich bewusst Unwahrheiten verbreiten und die Menschen auf Kosten der Betroffenen verunsichern. Das ist in höchstem Maße bedauerlich und klar zurückzuweisen, sagt die Kärntner Nationalratsabgeordnete Angelika Kuss-Bergner in Reaktion auf eine Aussendung der Kärntner Sozialreferentin Beate Prettner zum Thema Familienbeihilfe.

„Falschmeldungen werden durch häufigeres Wiederholen nicht wahrer“, kritisiert Kuss-Bergner die „unsachliche Panikmache auf dem Rücken behinderter Kinder und deren Eltern“ und stellt klar: „Die Regierungsklubs haben in der Sitzung des Familienausschusses mit einem eigenen Antrag sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen können. Dieser Antrag hat im Ausschuss die Stimmen von ÖVP, FPÖ, Neos und der Liste Pilz erhalten.“

Und Kuss-Bergner ergänzt deutlich: „Dort, wo die öffentliche Hand zur Gänze für den Unterhalt aufkommt, wird auch in Zukunft – so wie bisher! – keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt. Wenn aber auch nur ein ganz geringer Teil durch Eigen/Fremdmittel zum Unterhalt beigetragen wird, also dieser nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln getragen wird – zum Beispiel durch Pflegegeld, Pension, geringfügiger Unterhalt – besteht Anspruch auf Familienbeihilfe“,

Falsch sei jedenfalls dass, so wie Prettner das behauptet hat, „volljährigen Menschen mit Behinderung, die in betreuten Wohnformen leben, die erhöhte Familienbeihilfe gestrichen“ werde. Kuss-Bergner:
„Wenn ein erwerbsunfähiges Kind/eine erwerbsunfähige Volljährige nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln versorgt wird, besteht Anspruch auf die Familienbeihilfe. Genau das stellt der Antrag ja sicher! In jenen Fällen, in denen der Staat zur Gänze (!) für den Unterhalt aufkommt, gibt es so wie bisher keine Familienbeihilfe.“

„Frau Prettner ist aufgefordert, ihre unsachliche Panikmache auf dem Rücken behinderter Kinder und ihrer Eltern zu beenden“, schließt Kuss-Bergner.
(Schluss)

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