Leichterer Arbeitsmarktzugang für Studierende und Start-ups

Nationalrat beschließt Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz

Wien (PK) - Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Studierende und Start-up-GründerInnen wird durch das neue Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert. Erneuerte Regelungen für Saisoniers und eine EU-Anpassung der Bestimmungen für den konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften, bilden weitere Eckpunkte der Novelle, die heute vom Nationalrat beschlossen wurde. Neben SPÖ und ÖVP haben auch die Grünen dem Gesetz zugestimmt.

Mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit wurden kurzfristig technische Änderungen und Fristanpassungen vorgenommen. So wurde sichergestellt, dass die neuen Regelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz zeitgleich mit dem Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in Kraft treten, nämlich mit 1. Oktober 2017.

Eine weitere Änderung betrifft die Meldepflicht des Dienstgebers zu Lohndaten. Es tritt die ursprüngliche Verpflichtung zur Meldung der Adresse der Arbeitsstätte wieder in Kraft. Außerdem wird den Sozialversicherungen mehr Zeit für die Umstellung ihres Softwaresystems gegeben. Die elektronische Übermittlung der Lohndaten hat daher erst ab 1. Jänner 2018 monatlich, statt bislang jährlich, zu erfolgen.

Rot-Weiß-Rot-Karte neu

Mit der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz werden Vollzugsdefizite beseitigt und Erleichterungen vorgesehen, beispielsweise für Start-ups. Zu den Neuerungen gehöre etwa die Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von 12 auf 24 Monate, informierte Dietmar Keck (S). Zudem haben Behörden künftig länger Zeit zu prüfen, ob die Betroffenen tatsächlich gemäß den Zulassungsvoraussetzungen beschäftigt werden.

Start-up-GründerInnen benötigen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte unter anderem ein Kapital von zumindest 50.000 € (davon die Hälfte Eigenkapital), unterstrich Sozialminister Alois Stöger. Außerdem müssten sie, ähnlich wie Fachkräfte in Mangelberufen, bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, wobei etwa für Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und höhere Kapitalnachweise Punkte gesammelt werden können. Karin Doppelbauer (N) erwartete sich allerdings wenig Erfolg von der Neuregelung. Jobs würden so keine geschaffen, meinte sie.

Erleichterungen gibt es für ausländische Studierende, die künftig in das System der Rot-Weiß-Rot-Karte mit einbezogen werden. Das erlaubte Beschäftigungsausmaß während des Studiums wird auf 20 Wochenstunden vereinheitlicht. In den ersten Semestern durfte bisher nur 10 Stunden nebenbei gearbeitet werden, sagte Sozialminister Alois Stöger. Judith Schwentner (G) begrüßte die neue Regelung und trat generell für gleiche Voraussetzungen zwischen den Studierenden ein.

Saisoniers dürfen künftig nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich beschäftigt sein, davon wie bisher maximal sechs Monate durchgehend. Wer schon einmal als Saisonarbeitskraft beschäftigt war, soll bevorzugt zugelassen werden, so Keck. Ans EU-Recht angepasst werden die Sonderregelungen für ErntehelferInnen im ASVG. Diese sind künftig neben der Kranken- und Unfallversicherung auch pensionsversichert.

Die Novelle umfasst auch unternehmensinterne Transfers von ausländischen Beschäftigten. Das Zulassungsverfahren soll durch die Neuregelung beschleunigt werden, wobei es ausschließlich um Führungskräfte, besondere SpezialistInnen und Trainees mit Hochschulabschluss sowie deren enge Familienangehörige geht. August Wöginger (V) begrüßte, dass dadurch der Zugang für qualifizierte Arbeitskräfte erleichtert werde.

Regierungsparteien loben - NEOS sehen Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt

Österreichische Fachkräfte seien weltweit gefragt, so Markus Vogl (S). Die Novelle schaffe neue Möglichkeiten für die heimische Industrie, lobte er. Auch Werner Groiß (V) nannte positive Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Österreich. Gertrude Aubauer (V) sprach sich dafür aus, Flüchtlinge früher und besser zu integrieren, um sie nicht in die Mindestsicherung zu drängen. Daher soll der Ausbau von Deutschkursen und der verpflichtende Besuch von Wertekursen einen Beitrag zur Integration leisten, unterstrich sie mit Verweis auf das geplante Integrationspaket.

Aus Sicht der NEOS sind die Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht zielführend. Gerald Loacker (N) sieht die Arbeitnehmer-Freizügigkeit eingeschränkt. Insbesondere Tourismusdestinationen seien aber auf Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten angewiesen, betonte er.

FPÖ übt massive Kritik an Asylpolitik

Für Herbert Kickl (F) ist die Politik gefordert, die Verteilung von Sozialabgaben gerecht zu gestalten. AsylwerberInnen bereits in einem frühen Stadium zum Arbeitsmarkt zuzulassen, stellt für Kickl ein Problem dar. Einmal wieder trat er daher für eine strikte Trennung von AsylwerberInnen, Asylberechtigten und Zuwanderern ein. Ähnlich sahen das auch Rupert Doppler, Gerhard Schmid und Markus Franz (alle o.F.). Ihnen zufolge seien primär die Interessen österreichischer ArbeitnehmerInnen zu schützen. Asyl sei kein Recht auf Dauer und daher nicht mit einem Rechtsanspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden, meinte etwa Schmid.

Auch für Peter Wurm (F) ist das österreichische Sozialsystem -insbesondere die Mindestsicherung - nicht finanzierbar. Negative Auswirkungen hätte die mangelnde Qualifikation von AsylwerberInnen. Daher müsse bei der Gewährung von Sozialleistungen stärker differenziert werden, meinte Wurm.

Abgelehnt wurden auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Sie zielen zum einen auf mehr Transparenz bei der Vergabe von AMS-Kursen und anderen Angeboten zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt ab. Zum anderen fordert die Oppositionsfraktion, die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur deutschen Notstandshilfe "Hartz IV" zu überprüfen.

Stöger für Intensivierung der Sozialunion

Laut Waltraud Dietrich (T) ist die Zuwanderung ins Sozialsystem nicht leistbar. Daher sei gegen eine Sozialunion auf EU-Ebene einzutreten. Dem widersprach Sozialminister Stöger mit dem Hinweis, dass zwischen Sozialunion und Transferunion zu unterscheiden sei. Stöger unterstrich ausdrücklich sein Interesse daran, auf EU-Ebene die soziale Säule zu stärken.

Keine Öffnung des Arbeitsmarkts während des Asylverfahrens

Nicht durchgesetzt haben sich die Grüne und NEOS mit ihrer Forderung, AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, wenn das Asylverfahren länger dauert. Nach Meinung von Judith Schwentner (G) verstoße Österreich mit den geltenden Restriktionen gegen eine EU-Richtlinie, der zufolge AsylwerberInnen nach neun Monaten ein effektiver Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Außerdem seien die aktuellen Regelungen nicht zeitgemäß, sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) gro

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