Leitl: Einigung bei Mindestlohn und Verwaltungsstrafen – bei Arbeitszeit wird weiterverhandelt

WKÖ-Präsident gegen Lohnfindung durch Gesetzgeber – zusätzliche Gefahr durch Wahlkampf

Wien (OTS) - Die Sozialpartner haben Anfang des Jahres von der Regierung drei Aufträge erhalten: Die Einigung auf einen höheren Mindestlohn, eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten und ein Kumulierungsverbot von Verwaltungsstrafen

 Für zwei von drei dieser Punkte haben die Sozialpartner eine Einigung erzielt, die heute präsentiert wurde. Für den Mindestlohn wurde eine Generalvereinbarung getroffen, die vorsieht, dass ein Mindestlohn in Höhe von 1500 Euro bis zum Jahr 2020 in den Kollektivverträgen vereinbart werden soll – im Jahr 2020 ist eine Evaluierung vorgesehen, wer das Ziel schon erreicht hat bzw. welche weiteren unterstützenden Rahmenbedingungen es braucht.  

 Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: „Damit haben wir eine pragmatische Lösung erreicht, die sicherstellt, dass einzelne Branchen nicht überfordert werden. Außerdem ist damit sichergestellt, dass diejenigen Lohnpolitik machen, die die Verhältnisse in den Betrieben am besten kennen: nämlich die Kollektivvertragspartner auf Branchenebene“.

 Eine gesetzliche Lohnfindung lehnt die WKÖ grundsätzlich so wie die Arbeitnehmerseite ab. Leitl: „Zudem möchte ich die Betriebe gerade in Wahlkampfzeiten nicht der Gefahr aussetzen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von den politischen Parteien beschlossen wird, der auf die Möglichkeiten der Unternehmen keine Rücksicht nimmt und Arbeitsplätze kostet. Im Parlament gibt es schon einen Antrag auf 1750 Euro Mindestlohn.  Das Risiko, dass das umgesetzt wird, gehe ich nicht ein.“

 Geeinigt haben sich die Sozialpartner auch auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Abschwächung der Folgen des Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht. „Damit haben wir das Prinzip ‚Strafen nach Verhältnismäßigkeit‘ fixiert und ein Damoklesschwert überbordender, teils existenzbedrohender Strafzahlungen für unsere Betriebe beseitigt“, betont Leitl.

 In Bezug auf die Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben die Sozialpartner seit Jänner intensiv und konstruktiv verhandelt, eine finale Lösung steht aber noch aus. Leitl: „Zur Stunde haben wir in diesem Bereich kein fertiges Paket vorliegen. Wir Sozialpartner-Präsidenten hatten hier ein sehr gutes Einvernehmen und waren schon sehr nahe an einer guten, für alle vertretbaren Lösung. Dabei ging es um substanzielle Verbesserungen für die Wirtschaft, mehr Zeitsouveränität für Mitarbeiter, aber auch darum, Belastungen für den Standort wie eine sechste  Urlaubswoche oder eine Arbeitszeitverkürzung à la Frankreich, wo dies gerade an die Wand gefahren ist, zu vermeiden. Eine Urlaubsregel wie im öffentlichen Dienst geht in einer Wettbewerbswirtschaft nicht. Ich bedaure, dass mancherorts offenbar parteipolitische und Partikularinteressen doch stärker sind als das Interesse an einer gemeinsamen Lösung für den Standort Österreich. Ich bleibe jedenfalls Anwalt der Wirtschaftsstandortes Österreich – und werde als solcher auch weiter intensiv an Modellen für flexiblere, zeitgemäße Arbeitszeitmodelle arbeiten“.

  Leitl machte noch einmal klar, dass an einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten kein Weg vorbeiführen wird: „Wir können uns internationalen Entwicklungen – Stichwort Digitalisierung – nicht verschließen. Ich rate allen, die die Zeichen der Zeit noch nicht sehen: macht die Augen auf und schaut euch an, was in der Welt passiert! Wenn wir im internationalen Wettbewerb mitspielen wollen, müssen wir uns zeitgemäß aufstellen. Dazu sind flexible Regelungen für die Arbeitszeit unabdingbar. Und das zu schaffen, reizt mich jetzt erst recht“. (PWK575/PM)

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