LH-Stv. Pernkopf begrüßt Vorstoß durch „Biomasse-Grundsatzgesetz“ von BM Köstinger

Niederösterreich wird Landesgesetz zur Biomasse-Rettung schnellstmöglich umsetzen

St. Pölten (OTS/NLK) Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger hat gestern, Dienstagabend, bekanntgegeben, dass der Entwurf für ein neues Biomasse-Grundsatzgesetz vorliegt und in vierwöchige Begutachtung gesandt wird. LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf begrüßt das rasche Handeln der Ministerin: „Der eingeschlagene Lösungsweg ist für den Weiterbetrieb der Holzkraftwerke notwendig und ein wichtiger Schritt für die österreichische Energiewende. Niederösterreich erzeugt bereits seit 2015 den Strombedarf des gesamten Bundeslands zu 100 Prozent aus Erneuerbarer Energie, die Biomasse trägt einen beträchtlichen Teil dazu bei. Das Aus für diese Kraftwerke hätte einen Rückschlag für den Klimaschutz bedeutet, 14 Anlagen könnten jedoch jetzt gerettet werden. Man muss auch bedenken, dass diese Biomassekraftwerke allein in Niederösterreich rund 1.300 Arbeitsplätze sichern und daneben auch besonders wichtig für die Aufarbeitung der Borkenkäfer-Schäden sind.“ Die Übergangslösung hat das Ziel, Biomasse-Anlagen in ganz Österreich vor dem Aus zu retten, bis das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) in Kraft tritt.

Bei dem neuen Anlauf handelt es sich inhaltlich um ein einfachgesetzliches Grundsatzgesetz und mit einfacher Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden. Pernkopf: „Darauf aufbauend können die Länder dann Ausführungsgesetze beschließen. Wir in Niederösterreich werden das schnellstmöglich tun, um die blau-gelbe Energiewende erfolgreich fortzusetzen. Alles andere würde Biomasse abdrehen und im Gegenzug Kohle- und Atomstrom aufdrehen!“

Das Grundsatzgesetz umfasst, wie auch zuvor die Ökostrom-Novelle, Ökostromanlagen für feste Biomasse, deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen bzw. ausgelaufen sind. Für diese Anlagen werden die Länder dann Förderungen für drei Jahre vorsehen. Die Höhe des Tarifs ist von der Landesregierung per Verordnung zu bestimmen.

Büro LH-Stv. Pernkopf, DI Jürgen Maier, Telefon 02742/9005-12704, E-Mail lhstv.pernkopf@noel.gv.at

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