LHStv. Schnabl: „Tipps und Infos im Taschenformat für die NÖ KonsumentInnen!“

Land NÖ legt Konsumentenschutzbroschüre neu auf

St. Pölten (OTS) Jede Menge Informationen und nützliche Tipps beinhaltet die heute präsentierte Konsumentenschutzbroschüre, die noch diese Woche in den Bezirksverwaltungsbehörden und Gemeindeämtern aufgelegt wird. „Mein Anliegen ist es, einerseits den NiederösterreicherInnen einen Leitfaden in die Hand zu geben, der ihnen die richtigen AnsprechpartnerInnen bei Fragen rund um das Thema Konsumentenschutz und Lebensmittelsicherheit offeriert. Und andererseits möchte ich bei dieser Gelegenheit die hervorragenden Leistungen unserer Fachabteilungen und Prüforgane in den Vordergrund stellen“, so der für Konsumentenschutz zuständige LHStv. Franz Schnabl.

Aufgabe des Konsumentenschutz sei es letztendlich, VerbraucherInnen vor Schaden durch Übervorteilung, unsicheren und gesundheitsschädlichen Produkten zu bewahren. Schnabl weiter: „Das Hauptaugenmerk des Landes NÖ liegt dabei zum einen darauf, präventive und beratende Maßnahmen zu stärken. Andererseits soll KonsumentInnen im Schadensfall die bestmögliche Unterstützung gegeben werden – sei es durch Rechtsberatung oder durch ein engmaschiges Überprüfungsnetz, das es ermöglicht, gesundheitsschädliche Waren umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.“

Konsumentenschutz, der sich in einen behördlichen und beratenden Teil gliedert, sei ein breitgefächertes Aufgabengebiet, beschreibt Dr. Heidelinde Grubhofer, Abteilung Gewerberecht/Allg. Konsumentenschutz:
„Der behördliche Teil dient der Wahrung und Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier werden auch regelmäßig Kontroll-und Überprüfungsmaßnahmen gesetzt, die Verstöße auf- und anzeigen.“ Der beratende Konsumentenschutz umfasse etwa die Beratungen zu konkreten Rechtsgeschäften von KonsumentInnen mit Unternehmen:
„Dieser Bereich wird etwa von nicht behördlichen Verbraucherschutzorganisationen, wie dem VKI (Verein für Konsumenteninformation) oder dem Verein ‚Pro Konsument‘ abgedeckt. Aber auch gesetzlich verankerte Streitschlichtungsstellen, wie die E-Control, die Telekom-Schlichtungsstelle oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sorgen dafür, dass die KonsumentInnen ihre Ansprüche geltend machen können.“ Darüber hinaus bieten EU-weite Informationsnetzwerke – zum Beispiel Rapid Exchange of Information System (RAPEX) – die Möglichkeit, Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen, grenzüberschreitend, zum Schutz der KonsumentInnen, rasch aus dem Verkehr ziehen zu können.

Dipl.-Ing. Walter Mittendorfer aus der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle, die zuständig zeichnet für Lebensmittelkontrolle, die Angelegenheiten des Ernährungswesens und der Nahrungsmittelkontrolle sowie der Vermarktungsnormenkontrolle: „Unsere Aufgabe ist die Sicherung einwandfreier Nahrung und der Schutz der KonsumentInnen vor Gesundheitsschädigung und Täuschung.“ Der Schwerpunkt der Aufgaben habe sich, so Mittendorfer, in den vergangenen Jahren dahingehend verändert, dass man – im Sinne einer begleitenden Qualitätskontrolle – für die Produktion sicherer Lebensmittel tierischer Herkunft auf allen Produktionsstufen verantwortlich sei: „Angefangen bei der Primärproduktion in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei den lebensmittelproduzierenden und –verarbeitenden Betrieben bis zur Weitergabe an die KonsumentInnen muss durch die Kontrolle der AmtstierärztInnen und der LebensmittelinspektorInnen sichere Qualität gewährleistet werden.“ Von 4.837 Proben 2017 – gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – wurden lediglich 13 Proben mit „gesundheitsschädlich“ und 82 mit „für den Verzehr ungeeignet“ beanstandet, was für die hohe Produkt-Qualität spricht.

DI (FH) Norbert Wolf, Abteilung Umwelthygiene streicht den hohen Wert von qualitätsvollem Wasser hervor: „Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und daher unersetzlich. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sind wir in Niederösterreich in der glücklichen Lage, unseren Trinkwasserbedarf fast zur Gänze aus gut geschützten Grundwasservorkommen aus Brunnen und Quellen decken zu können.“ Die niederösterreichische Bevölkerung bezieht zu ca. 90 Prozent ihr Trinkwasser von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und ca. zehn Prozent der NiederösterreicherInnen versorgen sich aus privaten Hausbrunnen.

Zu den Aufgaben der Trinkwasseraufsicht gehört unter anderem die Beurteilung der gemäß Trinkwasserverordnung vorgelegten Trinkwasserbefunde und Gutachten, die Kontrolle von Wasserversorgungsanlagen vor Ort oder die Vorschreibung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Lebensmittelrechts. In Niederösterreich bestehen etwa 3.000 Wasserversorgungsanlagen – diese werden jährlich rund 14.000 Mal beprobt. Eine der Schwerpunktkontrollen des vergangenen Jahres wurde dem Trinkwasser in Volksschulen und Kindergärten nach den Ferien gewidmet.

Abschließend hebt LHStv. Schnabl den Einsatz der MitarbeiterInnen hervor: „Die Abteilungen des Landes NÖ und alle Prüforgane arbeiten täglich für ein sicheres Shoppingvergnügen der NiederösterreicherInnen und optimale Lebensmittel- und Produktsicherheit. Dafür möchte ich – im Namen aller KonsumentInnen – danken.“

Rückfragen & Kontakt:

Büro LHStv. Schnabl
Anton Feilinger
Pressesprecher
0699/13031166
anton.feilinger@lhstv-schnabl.at

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Quelle

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