Linzer Westring (A 26) kann unter Vorschreibung neuer Auflagen gebaut werden

Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das Vorhaben abgewiesen

Wien (OTS) - Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, dass über die Beschwerden zum Vorhaben „Linzer Westring - A 26“ entschieden wurde.

Der Senat aus drei Richterinnen hat entschieden, dass der Linzer Westring (A 26) unter Vorschreibung neuer Auflagen bzw. unter Einhaltung der zum Teil abgeänderten und erweiterten Auflagen gebaut werden kann. Die Umweltverträglichkeit des Projektes ist unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Maßnahmen während aller Bau- und Betriebsphasen gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Anhörung von Sachverständigen diverse Auflagen aus den Fachbereichen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima sowie Naturschutz ergänzt. Zusätzlich wurden in den Fachbereichen Verkehr, Lärm, Luftschadstoffe und Klima sowie Geotechnik und Ornithologie neue Auflagen vorgeschrieben.

Die gerichtlich beigezogenen Sachverständigen konnten nachvollziehbar darlegen, dass die Beschwerdevorbringen insgesamt nicht geeignet waren, die Umweltverträglichkeit des Projektes in Zweifel zu ziehen.

In diesem Verfahren haben sich grundsätzliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Nachsorgemaßnahmen für Straßenbauvorhaben gestellt, die ordentliche Revision wurde daher zugelassen.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Kürze auf der Website des BVwG unter www.bvwg.gv.at abrufbar.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesverwaltungsgericht
Mag. Dagmar Strobel-Langpaul
Tel. +43 1 60 149 - 152212
E-Mail: dagmar.strobel-langpaul@bvwg.gv.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen