Liste Pilz/Peter Kolba: Die Koalition will bei Millionen alter Lebensversicherungsverträge das Rücktrittsrecht abschneiden

Versicherungsnehmer müssen nun rasch handeln und Verträge prüfen lassen

Wien (OTS) - Die Große Koalition von SPÖ und ÖVP hat im Plenum des Nationalrates am Mittwoch 20.9.2017 "in seltener Einigkeit still und leise" einen Antrag auf eine Novellierung des Versicherungs-Vertragsgesetzes (VersVG) eingebracht, sagt Peter Kolba, 26 Jahre Chefjurist des VKI und nunmehr Nationalrats-Kandidat der Liste Pilz in Niederösterreich. Er ergänzt: „Der Antrag hat primär das Ziel, so schnell wie möglich, bei Millionen alter Lebensversicherungsverträge - geschlossen ab 1994 - ein mögliches Rücktrittsrecht für Versicherungsnehmer abzuschneiden und den Versicherern Millionen Euro an Rückzahlungen zu ersparen." Der Antrag werde am 4.10.2017 im Finanzausschuss des Parlamentes beraten und solle offenbar in der letzten Plenarsitzung am 12.10.2017 beschlossen werden. Kolba: "Das ist ein Skandal.“

Urteile des EuGH und Obersten Gerichtshofes sollen ausgehebelt werden

Verbraucherschützer Peter Kolba weist darauf hin, dass in der Zusammenfassung „Neu im Finanzausschuss“ auf der Homepage des Parlaments „in grob irreführender Weise nur von den Vorteilen für Versicherungsnehmer bei „neuen“ Verträgen die Rede“ sei. In keiner Weise werde erwähnt, dass jedoch in § 191c VersVG ein Abs 19 angefügt wird. „Dieser hat ein einziges Ziel: Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes, die Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen ein ‚lebenslanges Rücktrittsrecht’ von der Versicherung zugestehen (auch nach Rückkauf oder Ablauf der Versicherung), wenn sie seinerzeit falsch oder gar nicht über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden, sollen ausgehebelt werden.“ Er schlußfolgert: „Diese Passagen bringen Millionen Versicherungsnehmer um Ihr Rücktrittsrecht. Das ist ungerecht.“

Die Rechtslage und Judikatur sah bislang vor, dass Versicherungsnehmer – waren sie falsch belehrt worden – „lebenslang“ den Rücktritt von der Lebensversicherung erklären konnten. Österreichische Gerichte anerkannten, dass die Versicherungsnehmer in diesem Fall nicht nur den Rückkaufswert ausbezahlt bekommen, sondern auch die Abzüge für Kosten (Vermittlungsprovision) zu unterbleiben haben und insbesondere der Versicherer die zurückzuzahlenden Prämien auch mit 4 Prozent ab Zahlung (!) zu verzinsen hat.

„Scharfe parlamentarische Kontrolle der Liste Pilz“

„Bei einem frühzeitig gekündigten Vertrag über eine konventionelle Lebensversicherung mit einer Rückzahlung von 37.000 Euro ergibt sich durch den Rücktritt eine Nachzahlung des Versicherers von immerhin 3700 Euro“, rechnet Peter Kolba vor. „Dieser Antrag – würde er beschlossen – brächte die Versicherungsnehmer um Millionen Euro an Rückzahlungen. Daher sollte er offenbar still und heimlich durchs Parlament geschleust werden. Doch nicht mit der scharfen parlamentarischen Kontrolle der Liste Pilz. Ich habe diesen Skandal vor einer Woche aufgedeckt.“

Der Antrag sieht vor, dass möglichst rasch – mit Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt – diese Rechtslage wie folgt geändert wird: Ein Rücktritt wegen falscher Belehrung in der Vergangenheit soll nur mehr bis ein Monat ab Auszahlung- bzw Rückkauf der Versicherung möglich sein. Veranlagungsverluste sollen – bei fondsgebundenen Lebensversicherungen – vom Rückzahlungsbetrag abgezogen werden können.

Beschluss auf nach der Wahl verschieben, Konsumenten sollen sich beraten lassen

„Ich appelliere an die SPÖ, die sich gerade vor der Wahl des Konsumentenschutzes rühmt, dieses Gesetz keinesfalls zu beschließen, sondern die Beratungen darüber jedenfalls auf nach der Wahl zu verschieben“ sagt Kolba. „Versicherungsnehmern von bereits ausbezahlten und auch noch laufenden Lebensversicherungen rate ich trotzdem, raschest durch die Arbeiterkammern, den VKI, COBIN claims oder einem versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob eine falsche Belehrung und damit ein (derzeit noch) „lebenslanges Rücktrittsrecht“ besteht. Falls ja, rate ich, diesen Rücktritt – nach Beratung - rasch zu erklären. In wenigen Wochen könnte es, beschließt die Regierung die Novelle doch wie geplant vor der Wahl, zu spät sein!“

 

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Liste Pilz
Dr. Peter Kolba
Kandidat der Liste Pilz
+43 660 2002437

Liste Pilz
Dr. Christian Minutilli
Presse/Kommunikation
+43 699 10385152
christian.minutilli@listepilz.at
http://listepilz.at

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