Liste Pilz/Peter Kolba: SPÖ will Rücktritte von alten Lebensversicherungen stoppen

Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes soll Urteile des EuGH und OGH aushebeln

Wien (OTS) - Peter Kolba, langjähriger Chefjurist des VKI und nunmehr Nationalrats-Kandidat der Liste Pilz, warnt, dass die SPÖ im Plenum des Nationalrates am Mittwoch 20.9.2017 „still und leise“ einen Antrag auf eine Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) eingebracht habe. „Diese Initiative dient jedoch einem einzigen Ziel“, sagt der Verbraucherschützer und fährt fort: „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes, die Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen ein ‚lebenslanges Rücktrittsrecht’ von der Versicherung zugestehen (auch nach Rückkauf oder Ablauf der Versicherung), wenn sie seinerzeit falsch oder gar nicht über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden, sollen ausgehebelt werden.“

Bislang sah die Rechtslage und Judikatur vor, dass Versicherungsnehmer – waren sie falsch belehrt worden – lebenslang den Rücktritt von der Lebensversicherung erklären konnten. Kolba: „Österreichische Gerichte anerkannten, dass die Versicherungsnehmer in diesem Fall nicht nur den Rückkaufswert ausbezahlt bekommen, sondern auch die Abzüge für Kosten (Vermittlungsprovision) zu unterbleiben haben und insbesondere der Versicherer die zurückzuzahlenden Prämien auch mit 4 Prozent ab Zahlung (!) zu verzinsen hat.“

Novelle: Rücktritt wegen falscher Belehrung nur mehr bis zu einem Monat möglich

Die Novelle sieht allerdings vor, dass möglichst rasch – mit Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt – diese Rechtslage wie folgt geändert wird, wie Peter Kolba erklärt: „Ein Rücktritt wegen falscher Belehrung in der Vergangenheit soll nur mehr bis einem Monat ab Auszahlung- bzw Rückkauf der Versicherung möglich sein. Veranlagungsverluste sollen – bei fondsgebundenen Lebensversicherungen - in Abzug gebracht werden.“

„Dieser Entwurf könnte vom Versicherungsverband geschrieben worden sein“, schlussfolgert der langjährige VKI-Chefjurist, „denn damit sollen Millionen betroffener Lebensversicherungen vor Rückzahlungsbegehren der Versicherungsnehmer geschützt werden. Nun wird auch klar, weshalb der VKI seine Sammelaktion auf diesem Gebiet mit 15.9.2017. einstellen musste. Denn mit Bekanntwerden dieses Gesetzesentwurfes hätte ein Run auf den VKI eingesetzt, noch vor der Gesetzesänderung den Rücktritt – so dieser möglich ist – zu erklären.“

Diese Vorgangsweise zeige eines deutlich: „Ein fähiger Verbraucherschützer im Parlament kann solche heimlichen Vorhaben durchschauen und öffentlich machen. Für Gesetze brauchen wir Mehrheiten, doch diese brauchen Kontrolle und Transparenz. Das verspreche ich den Konsumenten beim Einzug ins Parlament.“, sagt Peter Kolba.

Rückfragen & Kontakt:

Liste Pilz
Dr. Peter Kolba
Experte für Verbraucherschutz und Kandidat der Liste Pilz
+436602002437

Liste Pilz
Dr. Christian Minutilli
Presse/Kommunikation
+4369910385152
christian.minutilli@listepilz.at
http://listepilz.at

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