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Die Landesgrenzen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich werden für Personen wieder geöffnet, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Das Gleiche gilt für Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen. |
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Quelle