LR Benger: Glyphosat in Kärnten per Verordnung verbieten

LR Benger lässt Verordnung im Rahmen des Pflanzenschutzmittelgesetzes formulieren, womit Glyphosat für Kärnten verboten werden kann.

Klagenfurt (OTS) - „Wir haben eine Möglichkeit gefunden, Glyphosat für Kärnten verbieten zu können. Die Agrarabteilung formuliert eine entsprechende Verordnung im Rahmen des Pflanzenschutzmittelgesetzes“, sagt heute VP-LR Christian Benger.
Sobald die Verordnung fertig ist, wird sie Benger unterschreiben und dringlich in die nächste Regierungssitzung einbringen. Er, Benger, erwarte, dass auch LR Holub für den gesamten nicht-agrarischen Bereich diese Verordnung unterschreiben wird, da es zur Verwendung von Glyphosat Übereinstimmung gibt.

Benger kann die Verordnung für ein mögliches Verbot von Glyphosat nur für die die Landwirtschaft formulieren. LR Holub müsse laut Benger für sämtliche anderen Bereiche, die 85 % der Glyphosatmenge in Kärnten anwenden, mit unterschreiben. Die Verwendungsbeschränkung wird gemäß § 11 des Pflanzenschutzmittelgesetzes formuliert.

„Maximal 15 % des Mittels Glyphosat werden in Kärnten von Landwirten verwendet. Maximal 3 % davon auf Ackerflächen außerhalb der Pflanzzeit, das sind rund 500 Bauern von 17.500, die Glyphosat verwenden. Die Landwirtschaft ist also definitiv nicht der Hauptverwender und damit kann damit auch nicht zum Sündenbock gestempelt“, stellt sich Benger vor die Kärntner Bauern. Die Landwirtschaft könne daher auf dieses Mittel verzichten, ohne in einen Wettbewerbsnachteil oder gar in Bedrängnis zu geraten.

„Eines muss klar sein: Unsere Landwirte tun nichts, was ihrer eigenen Produktion schadet und sie müssen wettbewerbsfähig bleiben“, so Benger.
Nachweislich am meisten zur Anwendung kommt Glyphosat bei Straßen, der ÖBB, in Parkanlagen und in privaten Hausgärten, wo die Ausbringung ohne jede Kontrolle und Sachkenntnis erfolgt. Dort werden 85 % der Menge versprüht.
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