LR Rauch: Umgang mit Abfall-Altlasten ist eine Generationenaufgabe

Mehr als 2.400 Altstandorte und Altablagerungen werden erhoben, untersucht und wenn nötig saniert

Bregenz (OTS) - (VLK) – Noch in den 1960er und 1970er Jahren wurde mit Abfällen verhältnismäßig sorglos umgegangen. Seit 1974 gibt es das Vorarlberger Abfallgesetz, seit 1989 in Österreich ein Altlastensanierungsgesetz. Umweltbeeinträchtigungen durch ehemalige Mülldeponien und Bodenkontaminationen durch Betriebstätigkeit vor dieser Zeit beschäftigen noch heute die Abfallwirtschaftsabteilung des Landes. "Wo eine Generation den Abfall einfach vergraben hat, haben nun zwei Generationen damit zu tun, die Folgen zu erheben, zu untersuchen und wo nötig zu sanieren", sagte Landesrat Johannes Rauch bei einer Pressekonferenz im Landhaus am Montag, 6. November.
In Vorarlberg wurden insgesamt mehr als 2.400 Altstandorte – also Betriebsgebiete, in denen vor 1989 vermutlich mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde – sowie 165 Altablagerungen erhoben. Sie werden untersucht und müssen, wenn eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Umwelt festgestellt wird, als Altlast ausgewiesen werden. Ist das nicht der Fall, werden sie aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen.

Zwei Altlasten in Hard und Lech wurden schon in den 1990er Jahren saniert. Drei weitere – in Dornbirn-Riedgasse, am Malonsbach in Röthis und in der Fußacher Werft – sind mit Prioritätenklasse III eingestuft, das heißt es ist keine Sanierung, aber Beobachtung erforderlich. Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird demnächst auch die Galvanikschlammdeponie Collini in Hohenems so klassifiziert werden, erläuterte Abfallwirtschaftsvorstand Harald Dreher. Voraussichtlich sollen in Vorarlberg noch rund 500 Altstandorte und Altablagerungen untersucht werden.

Dreher wies auf die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in Vorarlberg, etwa für den Grundstückserwerb oder Hausbau Informationen zu Altablagerungen und Altstandorten beim Land (abfallwirtschaft@vorarlberg.at) einzuholen.

Landesrat Rauch regte im Sinne von maximaler Effizienz und Transparenz eine Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes an. Es sollte um ein echtes Verfahrensrecht ergänzt werden, damit die Aufsuchung, Untersuchung und Sanierung/Sicherung gesetzlich abschließend geregelt ist.

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