LR Schnabl: „Nach Mindestsicherungsaufhebung nicht zur Tagesordnung übergehen!“

SPÖ NÖ wirbt für eine in ganz Österreich einheitliche Lösung nach Vorarlberger Vorbild

St. Pölten (OTS) - „Wer hat dieses verfassungswidrige, der Gleichbehandlung widersprechende und soziale Härten beinhaltende Gesetz erfunden?“, stellt Landesrat Franz Schnabl provokant die Frage nach den Urhebern des Gesetzes – Auflösung: ÖVP und FPÖ - in den Raum. In einem populistischen Schnellschuss, der die Auswirkungen auf die Gesellschaft nicht im Auge hatte, seien die Schwächsten der Gesellschaft massiv benachteiligt worden. „Die SPÖ NÖ ist von Beginn an dagegen aufgetreten, weil das Gesetz massives Potential in sich birgt Armut zu verstärken und Obdachlosigkeit zu produzieren. Und das auf dem Rücken von vielen betroffenen Kindern“, so Schnabl weiter.

Im Februar waren in Niederösterreich 16.242 Personen oder 7.917 Bedarfsgemeinschaften – darunter nicht weniger als 5.734 Kinder - auf Mindestsicherung angewiesen. Von der Deckelung waren 5.186 Personen betroffen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun - mit Beschluss von 7. März 2018 - die Bestimmungen des derzeitigen Mindestsicherungsgesetzes ‚Mindeststandards Integration‘ und ‚Deckelung der Mindeststandards‘, gem. Art. 7 B-VG, als verfassungswidrig aufgehoben. Das bedeute, dass die Bestimmungen ab sofort nicht mehr anzuwenden sind und somit de facto die Regelung vor der Novellierung wieder in Anwendung tritt. Der Sozial-Landesrat zeigt sich erleichtert über die höchstgerichtliche Bestätigung der Bedenken der Sozialdemokratie: „Ich fordere nun alle handelnden Kräfte dazu auf endlich eine bundesweite Lösung nach Vorarlberger Vorbild herbeizuführen. Von der Politik wird erwartet, mit Bedacht auf das gesellschaftliche Gesamtgefüge, sozial gerechte Handlungen zu setzen. Es ist dringend erforderlich hier rasch zurück an den Start zu gehen und allen das Mindeste zum Leben zuzugestehen, um auch bei harten Einzelschicksalen und Schicksalsschlägen ein Dach über dem Kopf und Essen zu gewährleisten.“

Die ÖVP NÖ sei – speziell jetzt im Zeitalter des ‚Wir‘ und ‚Miteinander‘ – gefordert speziell in heiklen Fragen, wie der Mindestsicherungsfrage, tatsächlich die Meinung der SPÖ zu hören und in den Gesetzbildungsprozess miteinfließen zu lassen, dann würde ein peinlicher ‚Bauchfleck‘ wie dieser Niederösterreich in Zukunft erspart bleiben, freut sich Schnabl auf rasche Gesprächseinladung:
„Die angekündigte neue Art der Zusammenarbeit muss nun zu raschen Parteiengesprächen führen. Die unter der Decke innerhalb der ÖVP stattgefundenen Beratungen zum verfassungswidrigen Gesetz darf sich in jedem Fall nicht wiederholen. Bei dieser Gelegenheit können auch gleich weitere Unschärfen beseitigt werden. Etwa die Entlastung der Eltern von Kindern mit Behinderungen, die – nach derzeitiger Regelung - trotz Eigenständigkeit und eigener Wohneinheit auch über das 25. Lebensjahr hinaus für ihre Kinder unterhaltspflichtig bleiben. Eine Forderung der SPÖ NÖ, die auch ins Arbeitsübereinkommen aufgenommen wurde!“

Rückfragen & Kontakt:

Büro Landesrat Schnabl
Anton Feilinger
Pressesprecher
0699/13031166
anton.feilinger@lr-schnabl.at

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