Lueger: „BVT-Neu braucht auch neue Kontrolle!“

Wien (OTS/SK) Die Vorsitzende des Innenausschusses des Nationalrats, SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger, tritt dafür ein, dass die parlamentarische Kontrolle der österreichischen Nachrichtendienste auf neue Beine gestellt wird. Ausschlaggebend für Lueger ist, dass das bisherige System nicht mehr zeitgemäß ist: „Wenn sich die Dienste neu aufstellen, darf die Kontrolle nicht hinterherhinken.“ Und Lueger will auch die Rolle der Rechtsschutzbeauftragten genauer ansehen. Sie kann sich vorstellen, alle Rechtsschutzbeauftragten in einem eigenen Amt mit entsprechenden Ressourcen und Befugnissen zusammenzuführen; diese Organisationseinheit könnte im Parlament angesiedelt werden. ****

Als Beispiel nennt die Vorsitzende des Innenausschusses die von Innenminister Kickl geplante Neuausrichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). „Die Aufbauorganisation wird komplett geändert, was nicht nur eine Neuausschreibung aller Organisationseinheiten zur Folge hat“, so Lueger weiter. „Mit der neuen Einheit für Informationsbeschaffung geht das BVT in Richtung Geheimdienst.“ Auf eine derartige Änderung müsse das Parlament, dem die Kontrolle der Dienste obliegt, umgehend reagieren, die jetzigen Bestimmungen seien zu wenig weitgehend und gehörten jedenfalls reformiert.

In den ständigen Unterausschüssen des Nationalrates, die für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig sind, gilt die Geheimhaltungspflicht und der Geheimnisschutz. Verstöße dagegen werden mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft. Dies hat sich bewährt, bisher ist noch nie etwas aus diesen Ausschüssen an die Öffentlichkeit gelangt. Lueger dazu: „Dennoch kann sich der Minister immer auf die Gefährdung der nationalen Sicherheit berufen und keine Auskunft geben.“

Ein Kontrollorgan müsse aber über alle Informationen, die zur Ausübung der Kontrollfunktion notwendig sind, verfügen. Die Ausschussvorsitzende kann sich vorstellen, dass die Auskunftsverweigerung in den geheimen Unterausschüssen nur für Fälle des Quellenschutzes gilt. So etwas betrifft etwa die Identität geheimer Ermittlerinnen und Ermittler.

Für Lueger sollte es auch möglich sein, Personen zu laden und sie unter Wahrheitspflicht – wie in einem Untersuchungsausschuss – befragen zu können. Insgesamt gehöre das bisherige System jedenfalls evaluiert: Auch die Rolle der Rechtschutzbeauftragen, die einerseits Maßnahmen vorab genehmigen, aber auch die nacheilende Kontrolle innehaben, bedürfe einer genaueren Betrachtung. Dabei kann sich die Vorsitzende des Innenausschusses auch die Zusammenlegung aller Rechtschutzbeauftragten in ein einziges „Amt“ mit entsprechenden Ressourcen und Befugnissen vorstellen. „Dies kann ruhig auch eine Organisationseinheit im Parlament sein.“

Abschließend fordert Lueger alle im Parlament vertreten Parteien dazu auf, einen dementsprechenden Evaluierungs- und Reformprozess zu starten: “Ich hoffen inständig, dass sich dabei zeigt, dass wir alle unsere Kontrolltätigkeit im Interesse der Bevölkerung ernst nehmen.“ (Schluss) wf

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