Marktgemeinde Guntramsdorf klagt Finanzberater | Marktgemeinde Guntramsdorf, 30.06.2017

Schadenersatzansprüche sollen nicht verjähren

Wien (OTS) - Drei Jahre nach Vertragsabschluss eines 2014 vom Finanzberater WT 80 entwickelten Finanzierungs- und Umschuldungsmodells für österreichische Gemeinden gibt es noch immer offene steuerrechtliche Fragen.

Mit einer nun von der Marktgemeinde Guntramsdorf (Bezirk Mödling, NÖ) eingeleiteten Klage soll erreicht werden, dass eventuelle in Zukunft auftretende Schadenersatzansprüche der Gemeinde gegenüber der Beratungsgesellschaft WT 80 und den mit ihr verbundenen Dienstleistern nicht verjähren können, bevor Rechtssicherheit in laufenden steuerrechtlichen Verfahren hergestellt wird.

Bürgermeister Robert Weber rollt kompletten Geschäftsfall auf

Der erst 2015 gewählte Guntramsdorfer Bürgermeister Robert Weber hat sofort nach Amtsantritt eine umfassende Überprüfung aller Geschäftsbestandteile der Anleihe eingeleitet.

Für die neue Gemeindeleitung hat das Erreichen von Rechtssicherheit rund um die inzwischen mehrere Jahre zurückliegende Anleihe oberste Priorität, unter anderem auch deswegen, da der Gemeinde daraus eine Grunderwerbssteuernachzahlung in Millionenhöhe drohen könnte. Das Verfahren dazu läuft allerdings noch. Mit der jetzt eingebrachten Feststellungsklage zur Haftung der beteiligten Beratungsunternehmen wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um die Gemeinde vor möglichen finanziellen Nachteilen zu bewahren.

Blick zurück

Die Gemeindeanleihe wurde im Jahr 2014 im Guntramsdorfer Gemeinderat von Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen mit großer Mehrheit beschlossen. Auch das Land NÖ gab damals nach Überprüfung grünes Licht für diese damals neue Art der Gemeindefinanzierung.

Der Gemeinde Guntramsdorf sind aus diesem Anleihegeschäft ca. 30 Mio. Euro an Finanzmitteln zugeflossen, die zur Auflösung von langfristigen Verbindlichkeiten verwendet wurden. Bis heute gibt es unterschiedliche Einschätzungen der steuerrechtlichen Konsequenzen des auf 30 Jahre angelegten, komplexen Vertragswerkes. Es ist daher auch unklar, ob die damals im Gemeinderat tätigen Personen von WT 80 richtig beraten wurden. Um einer Verjährung von eventuellen Schadenersatzansprüchen vorzubeugen, wird nun vorsorglich eine Feststellungsklage gegen WT 80 und ihre damals tätigen Berater eingebracht.

Robert Weber, Bürgermeister der Marktgemeinde Guntramsdorf: „Mit der Klage soll erreicht werden, dass eventuelle Nachzahlungen von Grunderwerbssteuer letztlich vom Beratungsunternehmen und dessen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen. Der Gemeinde darf durch externe Beratungsfehler kein finanzieller Schaden entstehen!“

Rückfragen & Kontakt:

Marktgemeinde Guntramsdorf
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Mobil: +43 664 2000 260
www.guntramsdorf.at

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