Marsch fürs Leben in Wien verboten – Veranstalter sehen Angriff aufs Demonstrationsrecht und ziehen vors Gericht

Öffentliche Gerichtsverhandlung am 30. Mai gegen Bescheide der LPD Wien

Linz/Wien (OTS) - Nachdem im vergangenen Dezember der „Marsch fürs Leben“ in der Wiener Innenstadt kurzfristig und ohne nachvollziehbare Gründe von der Landespolizeidirektion (=LPD) untersagt wurde, hat der Veranstalter Jugend für das Leben Beschwerde erhoben und zieht nun vor das Landesverwaltungsgericht Wien. Kommenden Dienstag, den 30 Mai 2017, findet die öffentliche Verhandlung in der Muthgasse 62 in Wien statt.

Friedlicher Marsch kurzfristig untersagt

Am 17. Dezember 2016 hätte der friedliche "Marsch fürs Leben" durch die Wiener Innenstadt führen sollen. "Wir hatten drei verschiedene Routen ordnungsgemäß angemeldet, um öffentlich für bessere Unterstützungsangebote für Frauen im Schwangerschaftskonflikt einzutreten und Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch zu fordern", erklärt Myroslava Mashkarynets, Pressesprecherin der Jugend für das Leben. "Allerdings wurden alle Routen wegen angeblicher ´Überfüllung der Innenstadt in der Adventszeit´ kurzfristig verboten". Eine weitere Alternativroute sei von der Polizei ebenfalls untersagt worden, sodass aus dem Marsch kurzfristig eine Standkundgebung auf engstem Raum wurde, kritisiert Mashkarynets: "Der Charakter unseres Marsches ging verloren und auch die Reichweite unserer Botschaft hat sehr darunter gelitten!“

Untersagt wegen „ungemütlichem“ Tabuthema?

Jugend für das Leben betont, dass die Begründung ‚Überfüllung der Innenstadt‘ unglaubwürdig sei, da am selben Tag in der Wiener Innenstadt die Demo der „Islamischen Föderation in Wien“ und die „Kurdendemo“ stattfinden durften, Veranstaltungen, bei denen es in der Vergangenheit schon öfters zu Ausschreitungen gekommen sei.

Mashkarynets: „Während solch gefährliche Demos stattfinden dürfen, wird ein friedlicher Marsch, bei dem viele Jugendliche und Familien mit Kindern teilnehmen, zur selben Zeit und fast am gleichen Ort verboten?" Für die Veranstalter hätte sich sofort die Frage nach dem wirklichen Grund der Absage gestellt, erklärt Mashkarynets. "War etwa die Thematik des Marsches der eigentliche Grund? Wenn ja, wäre das eine massive Verletzung des Demonstrationsrechtes“, unterstreicht Mashkarynets und fügt hinzu: „Den größten Schaden tragen betroffene Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die jetzt schon unter der Tabuisierung der Thematik leiden.“

Bei der Gerichtsverhandlung am 30. Mai im Landesverwaltungsgericht (Muthgasse 62, 1090 Wien) werde man jedenfalls geschlossen für das Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit kämpfen, kündigt Mashkarynets an.

Rückfragen & Kontakt:

Jugend für das Leben
Myroslava Mashkarynets
Pressesprecherin
0660 3958239
presse@jugendfuerdasleben.at
www.jugendfuerdasleben.at
Starhembergstr. 66/20
4020 Linz

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen