Mayer: Fonds für Künstler für 1. Quartal 2021 verlängert

Staatssekretärin Andrea Mayer: Sowohl SVS-Überbrückungsfinanzierung als auch Covid-19-Fonds des KSVF werden verlängert. Anträge sind ab Mitte Jänner möglich.

Wien (OTS) Mit dem Beschluss der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Bundesrat am 17. Dezember wurde die gesetzliche Basis für die angekündigte Verlängerung zweier wichtiger Corona-Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende Künstler geschaffen: Der SVS-Überbrückungsfinanzierung und des Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer hat heute bekanntgegeben, dass die entsprechenden Richtlinien-Änderungen für beide Fonds finalisiert sind und die Antragstellung ab Mitte Jänner möglich sein wird.

„Diese beiden Fonds sind die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen für den Bereich der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die wir in diesem Krisenjahr geschaffen haben“, so Mayer. „Ich freue mich, dass wir auch im Jahr 2021 weiterhin ein Mindestmaß an Sicherheit geben und die schlimmsten Auswirkungen der Pandemie abfedern können.“

SVS-Überbrückungsfinanzierung

In der SVS-Überbrückungsfinanzierung können SVS-versicherte Künstlerinnen und Künstler, die von der Pandmie betroffen sind, ab 15. Jänner eine weitere Tranche von 3.000 Euro für das erste Quartal 2021 beantragen.

Bisher stand für die Monate März bis Dezember 2020 eine Einmalzahlung von 10.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde aufgrund des neuerlichen Lockdowns der „Lockdown-Bonus“ ins Leben gerufen, der zusätzlich bezogen werden kann.

Bisher wurden aus der SVS-Überbrückungsfinanzierung, die mit der jetzt erfolgten Gesetzesänderung von 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt wird, rund 63,8 Mio. Euro ausgezahlt.

Covid-19-Fonds des KSVF

Beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds beläuft sich die Auszahlungssumme für das erste Quartal 2021 auf 1.500 Euro. Der Covid-19-Fonds steht all jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die weder bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, weil sich ihr Einkommen in der Regel unter den entsprechenden Schwellwerten bewegt.

Auch der Covid-19-Fonds wird mit der aktuellen Gesetzesänderung höher dotiert – statt 10 stehen nun 20 Mio. Euro zur Verfügung. Ausbezahlt wurden bisher rund 7,8 Mio. Euro.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6648479043
michael.weiss@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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