Mayer/Lockdown-Bonus: Ab Montag Beantragung für Jänner und Februar möglich

Wien (OTS) Ab Montag können freischaffende Künstlerinnen und Künstler für die Monate Jänner und Februar 2021 bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eine Lockdown-Kompensation in Höhe von 1.000 Euro beantragen.

„Mit einer weiteren Sonderzahlung von 1.000 Euro, zusätzlich zu den bestehenden Hilfsmaßnahmen, wollen wir für die selbständig versicherten freischaffenden Künstlerinnen und Künstler die Notlagen durch den verlängerten Lockdown im Veranstaltungsbereich abschwächen“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute. „Was den Lockdown-Bonus ausmacht, ist die rasche und unbürokratische Auszahlung über die SVS. Ich hoffe daher, dass weiterhin viele Künstlerinnen und Künstler ansuchen werden. Für die Abwicklung möchte ich mich jedenfalls bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung der Selbständigen herzlich bedanken.“

Bereits für die Monate November und Dezember gab es im Zuge der SVS-Überbrückungsfinanzierung einen Lockdown-Bonus, der dem Schock des neuerlichen Kultur-Lockdowns im Herbst entgegen wirken sollte. Jetzt wird diese Maßnahme für die Monate Jänner und Februar wiederholt. Der Lockdown-Bonus kann zusätzlich zu bestehenden Hilfsmaßnahmen wie der SVS-Überbrückungsfinanzierung oder dem Härtefallfonds der WKO bezogen werden.

Die grundsätzliche Unterstützung durch die SVS-Überbrückungsfinanzierung in der Höhe von 1.000 Euro pro Monat läuft davon unabhängig weiter. Bereits seit 15. Jänner 2021 können Künstler*innen daher eine weitere Tranche von 3.000 Euro für das 1. Quartal 2021 beantragen. Für das 2. Quartal wird man ab 1. April erneut 3.000 Euro beantragen können.

Insgesamt wurden im Zuge der SVS-Überbrückungsfinanzierung bisher rund 85 Millionen Euro ausgezahlt, davon rund 14 Millionen Euro für den Lockdown-Bonus. Dotiert ist der entsprechende Fonds für die Überbrückungsfinanzierung derzeit mit 110 Millionen Euro. Eine Gesetzesänderung, im Zuge derer die Dotierung auf 120 Millionen Euro angehoben wird, wird nächste Woche den Nationalrat passieren.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. Heike Warmuth
Pressesprecherin der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
+43 6646104501
heike.warmuth@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at

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